Weniger Mütter im Kreis Lippe erhalten Mutterschaftsgeld

 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Damit ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht, zahlte die AOK NordWest in 2024 für 646 Versicherte Mutterschaftsgeld. Foto: AOK/colourbox/hfr

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Damit ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht, zahlte die AOK NordWest in 2024 für 646 Versicherte Mutterschaftsgeld. Foto: AOK/colourbox/hfr

Finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen für berufstätige Frauen

Im Kreis Lippe kommen weniger Kinder zur Welt. In 2024 wurden insgesamt 2.996 Geburten registriert, das sind 104 weniger als im Vorjahr. Dadurch erhielten folglich auch weniger Mütter Mutterschaftsgeld. Aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest geht hervor, dass sie im Jahr 2024 die Leistung an 646 AOK-Versicherte im Kreis Lippe gezahlt hat, etwas weniger als im Jahr 2023 mit 698 Versicherten. Das Mutterschaftsgeld betrug in 2024 fast 954.000 Euro für diese weiblichen Mitglieder. „Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen kein finanzieller Nachteil entsteht, können sie Mutterschaftsgeld beantragen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeit-nehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeits-entgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Heb-amme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weiter-geführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Des Weiteren beteiligt sich die AOK im Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken.

Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw.

Bild- und Textquelle: AOK NordWest