Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz des Combi Verbrauchermarktes

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Notwendige Maßnahme, um Fremd- und Dauerparker fernzuhalten und ausreichend Parkplätze für Kunden bereitzuhalten

Oerlinghausen. Um den Combi Kunden wieder ausreichend freie und kostenlose Parkplätze bieten zu können, hat sich der Betreiber dazu entschlossen, eine Parkscheibenregelung einzuführen.  Ziel der neuen Regelung ist es, Fremd- und Dauerparker fernzuhalten, welche in zunehmendem Maße die Kundenparkplätze blockieren. Künftig ist es für die kostenfreie Nutzung bis zu zwei Stunden lediglich erforderlich, eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit im Fahrzeug zu hinterlegen, wie es von einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Parkplätzen bereits bekannt ist.

Die Überwachung der Parkscheibenregelung führt das Unternehmen fair parken mit Sitz in Düsseldorf durch. Im Auftrag privater Immobilieneigentümer sorgt fair parken dafür, dass Kunden wieder bequem und entspannt parken können. Das flexible und transparente Konzept von fair parken setzt dabei auf die schrittweise Einführung der Parkscheibenpflicht.

Auf dem Parkplatz des Combi Verbrauchermarktes sind 12 Hinweisschilder und drei AGB-Schilder gut sichtbar angebracht, um die Kunden transparent über die neue Parkplatzregelung zu informieren.

„Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass allen unseren Kunden ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung steht, um ihnen einen bequemen und sicheren Einkauf zu ermöglichen. Dies war in der Vergangenheit durch die zunehmenden Fremd- und Dauerparker leider nicht immer möglich“, so Marktleiter Artur Morawietz.

Damit Kunden ausreichend Zeit haben, sich an die neue Parkplatzregelung zu gewöhnen, gibt es eine dreiwöchige Einführungsphase vom 26. Juli bis zum 15. August 2018. In dieser Zeit werden die geschulten Mitarbeiter von fair parken die Parkplatznutzer über die Hintergründe der Parkraumbewachung aufklären, Parkscheiben verteilen und auf die neue Regelung hinweisen. Ab dem 16. August 2018 wird für einen Zeitraum von einer Woche für das Parken ohne Parkscheibe bzw. Überschreiten der zulässigen Parkdauer noch eine reduzierte Vertragsstrafe abgerechnet, nämlich 9,90 Euro. Nach Ende der Einführungsphase wird dann ab dem 23. August 2018 bei Verstoß gegen die Parkordnung der vollständige Betrag in Höhe von 19,90 Euro fällig.

„Wir möchten erreichen, dass Parkplätze wieder für den Zweck genutzt werden können, für den der Betreiber sie zur Verfügung stellt, nämlich Kunden den Einkauf so bequem wie möglich zu machen“, erklärt Thomas Herrmann, Geschäftsführer von fair parken. Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommt fair parken Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. „Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen“, versichert Herrmann. Als Nachweis gilt z.B. ein Kassenbeleg des Einkaufs. Dazu ist das Service-Team von fair parken telefonisch unter 0211 95 43 37 11 von Montag bis Samstag direkt zu erreichen. Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per Email unter info@fairparken.com möglich. Auch die fair parken Mitarbeiter vor Ort – zu erkennen an ihrer blauen Dienstkleidung – sind Ansprechpartner für alle Rückfragen.

Textquelle: Makefield Public Relations