Jobcenter Lippe zur Lernförderung während der Corona-Pandemie: Kosten werden weiter übernommen

Kreis Lippe. Eine gute Nachricht gibt es für alle lippischen Familien mit geringem Einkommen, deren Kinder auf Nachhilfe als Leistung der Bildung und Teilhabe angewiesen sind. Statt des bisherigen Präsenzunterrichts kann der Unterricht jetzt auch digital, also online erfolgen. Die Kosten hierfür werden weiter übernommen.

In Zeiten von Corona, Kontaktverbot und sozialer Distanzierung hat sich das Schulleben für alle Beteiligten völlig verändert. Digitale Lernumgebung statt Klassenzimmer, Arbeitsblätter statt Präsenzunterricht, soziale Interaktion via Chat, App und Internet. Die erneute landesweite Schulschließung stellt ganz besondere Anforderungen an die Lehrer- und Schülerschaft.

Und sie betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Eltern, die neben dem Schulunterricht auf gezielte Lernförderung angewiesen sind. Für ihre außerschulische Lernförderung im Einzel- oder Gruppenunterricht erhalten sie vielfach finanzielle Hilfen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket – eine Leistung des Kreises bzw. des Jobcenters Lippe. Und hierbei galt bislang: Lernförderung hat im direkten Kontakt zwischen der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrkraft stattzufinden.

„Diese Regelung hat der Kreis Lippe jetzt mit einer neuen Richtlinie bis zum Schuljahresende 2020/2021 aufgebrochen. Denn Lernförderung soll auch in dieser Zeit soweit es geht ermöglicht werden. Deswegen kann Lernförderung ab sofort in vollem Umfang online durchgeführt werden“, so Christian Dorkel, Fachgebietsleiter Bildung und Teilhabe im Jobcenter Lippe. Mit Schließung der Schulen und Untersagung des Betriebs von privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Kontakteinschränkungen seit dem ab 18. Dezember 2020 haben sich die Schulen und privaten Bildungseinrichtungen bzw. Einzelpersonen neu organisiert. Der Kreis Lippe und das Jobcenter Lippe haben in angefragten Einzelfällen bereits signalisiert, dass die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in geeigneter Weise auch digital erfolgen kann.

Konkret heißt das z.B.: Nachhilfeinstitute können hierfür ihre Unterrichtform – sei es Einzel- oder Gruppenunterricht – ohne weitere Rückfrage auf ein online realisierbares Lehr- und Lernangebot umstellen und müssen nicht um die Kostenübernahme bangen. Ihre erteilten Stunden können sie nach der tatsächlich erfolgten Unterrichtsform abrechnen.

Bild- und Textquelle: Jobcenter Lippe