Schweinepest: Reisemitbringsel können Tierseuchen auslösen

Mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa sorgen sich die heimischen Schweinehalter um ihre Tiere.

Speisereste gehören nur in verschlossene Müllbehälter

Lippe. Sommerzeit ist Reisezeit. Angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Osteuropa, sorgen sich die heimischen Schweinehalter um ihre Tierbestände. In den Sommerferien, einer Zeit des intensiven Reiseverkehrs, bestehe eine hohe Gefahr der Einschleppung. „Wir bitten daher alle Urlaubsreisenden um erhöhte Vorsicht“, erklärt der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Lippe Dieter Hagedorn. So sollten Nahrungsmittel aus gefährdeten Regionen nicht mitgebracht werden. Auch dürften Speisereste auf keinen Fall in der Natur oder auch nur in offenen Mülleimern an Raststätten entsorgt werden. „Wildschweine finden mit ihren guten Nasen diese Leckereien schnell, können sich anstecken und somit die ASP in Deutschland einschleppen“, so Hagedorn.

Schweinepest rückt näher

Mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in der Tschechischen Republik Ende Juni 2017 sei die Krankheit nur noch etwa 300 km von Deutschland entfernt. Die hochansteckende Virusinfektion führe sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung und sei fast immer tödlich. „Ein Ausbruch bei Wild- oder Hausschweinen kann zu katastrophalen wirtschaftlichen Folgen führen“, erläutert Hagedorn. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen bestehe allerdings nicht.

Die ASP kann durch direkten Tierkontakt und durch die Aufnahme von Speiseresten mit Fleisch oder Fleischerzeugnissen, die von infizierten Tieren stammen, verbreitet werden. „Die Gefahr durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang dem Fernstraßennetz durch Fahrzeuge oder Personen ist hoch“, berichtet der Vorsitzende. Da der Erreger der Afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig sei, könnten nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren über lange Zeit infektiös sein.

Um ein Einschleppen von Tierseuchen (also nicht nur ASP) zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) untersagt. „In jedem Fall sollten Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter geworfen werden, appelliert der Vorsitzende an alle Reisende. Darüber hinaus könne das Virus durch kontaminierte Gegenstände wie Schuhwerk, Werkzeuge, Jagdausrüstungen, Fahrzeuge etc. verbreitet werden. Urlauber, Jagdreisende sowie Transportunternehmen und einreisende Arbeitnehmer wie beispielsweise Saisonarbeitskräfte, insbesondere aus Osteuropa, müssten sich daher an Hygienemaßnahmen halten und entsprechend handeln.

Bild- und Textquelle:  Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband