Schwimmfähigkeit von Grundschülern

wasser

Auf Antrag der FWG-Fraktion vom 10.08.2015 beschäftigte sich der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales am 05.11.2015 mit der Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Grundschüler. Die Fraktion hatte beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit den Grundschulen ein Konzept (incl. Kosten) vorzustellen, wie die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen verbessert werden kann. Den Antrag verwies der Rat am 27.08.2015 einstimmig an den Fachausschuss.

Die Verwaltung unterstützte das Anliegen grundsätzlich. Allerdings wies sie darauf hin, dass der Schwimmunterricht – wie z.B. auch der Deutsch-, der Mathematik- oder der Sportunterricht – zu den inneren Schulangelegenheiten gehört, für die die Schule und die staatliche Schulaufsicht (als Fachaufsicht) zuständig sind. Es sei nicht die Aufgabe des Schulträgers, Konzepte für den Schwimmunterricht zu erarbeiten. Die Gemeinde sei als Schulträger nach dem Schulgesetz für die sog. äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Die Gemeinde ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Konzepte wären demnach von der Schule oder von der staatlichen Schulaufsicht in Abstimmung mit der Gemeinde zu erarbeiten.

Nach längerer Debatte unterstützte der Ausschuss geschlossen einen Kompromissvorschlag des Bürgermeisters: Die beiden Grundschulen werden gebeten, Alternativen zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Schüler zu entwickeln. Die Verwaltung ergänzt diese um die Kosten und legt sie dem Ausschuss vor.

Textquelle: Gemeinde Augustdorf