Lehrbeauftragte erhalten mehr Geld

Maelzer_web klein

Lehrbeauftragte erhalten mehr Geld – 57.000 Euro für Detmolder Musikhochschule

 Detmold. Das Land wird die Bezüge der Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen auch im kommenden Jahr anheben. Die Anpassung geht auf eine Initiative von Wissenschaftspolitikern zurück, erklärt der lippische SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Dennis Maelzer. SPD und Grüne hatten zur 3. Lesung des Haushaltes einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Die Hochschule für Musik in Detmold wird 57.700 Euro erhalten.

Die Anpassung entspricht den jüngsten Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst. In dem Betrag sei auch eine einmalige Nachzahlung für das Jahr 2015 enthalten: „Es freut mich, dass es innerhalb der Koalition gelungen ist, auch für das nächste Jahr eine Erhöhung für die Lehrbeauftragten zu beschließen“, erklärt Maelzer, der Mitglied im Wissenschaftsausschuss des Landtages ist. Dies sei keineswegs selbstverständlich, da es keinen Automatismus für die Übertragung des Tarifergebnisses gebe. Daher seien die Lehrbeauftragten in der Vergangenheit oft leer ausgegangen.

Für die SPD sei die Fraktionsinitiative ein wichtiges Signal: „Wir wollen, dass auch die Lehrbeauftragten eine Anpassung erhalten, wenn die Einkünfte der Tarifbeschäftigten steigen“, so Maelzer. An den Musikhochschulen seien Lehrbeauftragte für etwa 50 Prozent der Lehre zuständig. Das unterstreiche laut Maelzer deren hohe Bedeutung für die künstlerische und musikalische Ausbildung. Gleichzeitig hätten Lehrbeauftragte keine Festanstellung und seien gegenüber ihren tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen finanziell deutlich schlechter gestellt.

Basis für die Erhöhung seien die Tarifsteigerungen in Höhe von 2,1 Prozent ab März 2015 und 2,3 Prozent ab März 2016. Maelzer schätzt, dass Lehrbeauftragte nach Ostern mit höheren Vergütungen rechnen können. Es ist die vierte Steigerung für die Lehrbeauftragten an Kunst- und Musikhochschulen seit der Regierungsübernahme von Rot-Grün. Unter der Vorgängerregierung hatte es keine Anpassung gegeben. Für die Erhöhung an den sieben nordrhein-westfälischen Kunst- und Musikhochschulen stellt der Gesetzgeber insgesamt knapp 557.000 Euro bereit.

Bild- und Textquelle: Landtag NRW