Die lippischen Sparkassen stärken

Henning Welslau

Henning Welslau

Im Sparkassengesetz NRW heißt es:

„Die Sparkassen fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung in allen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.“

Die lippische SPD bekräftigt und unterstützt diesen Auftrag ausdrücklich .

“Wir müssen uns deshalb für eine wirtschaftlich geführte Sparkasse, die mit Augenmaß, sozialer Verantwortung und Flexibilität ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt einsetzen.“ so Henning Welslau Mitglied des Kreisvorstandes der lippischen SPD.

Schon seit Jahren wird das Angebot der Sparkassen in der Fläche ausgedünnt. Dies hat mehrere Gründe, die zu großen Teilen nachvollziehbar sind. Das veränderte Kundenverhalten, die ständig voranschreitende Spezialisierung des Kredit- und Geldgeschäftes, die veränderten gesetzlichen Bedingungen und andere Faktoren sprechen für einen verstärkten Personaleinsatz in den „Zentralen“ und angesichts geringer werdender Margen im Geldgeschäft kann der nur durch Abzug von Personal in den Filialen aufgefangen werden.
Geldautomaten und SB-Center können zum Teil den Rückzug von Filialen ausgleichen.

In vielen Fällen muss aber eine persönliche „Begegnung“ zwischen Kunden und Sparkassenpersonal vor Ort sichergestellt werden.

Für eine zukunftsfähige und kundenorientierte Sparkasse nennt Welslau sechs Eckpunkte als Rahmen:

1.Die Sparkasse erstellt ein Zukunftskonzept 2025 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und dem ländlichen Charakter Lippes.

2.In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnern ist zumindest ein Geldautomat der Sparkasse vorzuhalten.

3.In Ortsteilen von mehr als 4.000 Einwohnern ist zumindest ein SB-Center vorzuhalten.

4.In Ortsteilen von mehr als 6.000 Einwohnern ist eine persönliche „Begegnung“ vor Ort von mindestens 16 Stunden „Öffnungszeit“ wöchentlich vorzuhalten.

5.Die Sparkasse klärt mit Kommunalverwaltungen, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen u.a. eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und Räumen, in denen Angebote , evtl. auch gemeinsam, stattfinden können.

6.Für Angebote vor Ort kann die Sparkasse auch einen „Sparkassenbus“ einsetzen, der regelmäßig zu festgelegten Zeiten jeden Ortsteil erreicht und Geldeinzahlungen, Abgabe von Überweisungsträgern, Auszahlung von Geld, Scheckeinreichungen etc. ermöglicht.

Bild- und Textquelle: Rainer Brinkmann Geschäftsführer der SPD