Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Stadt Lemgo

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Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold ist erfolgt!

Die Bezirksregierung Detmold hat nach Überprüfung der Planung nun mit Verfügung vom 03. Mai 2016 den Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Stadt Lemgo genehmigt.

Die Genehmigung wird alsbald im Kreisblatt – Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden – bekannt gemacht.

Damit wird der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ wirksam, mit der Folge, dass die beim Kreis Lippe vorliegenden Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen weiter bearbeitet werden können.

Bild- und Textquelle: Stadt Lemgo