Neue Gebührenordnung des Landes NRW

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Lebensmittelüberwachung nun kostenpflichtig

Der Kreis Lippe informiert über eine neue Regelung in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit dem 14. Mai 2016 landesweit in Kraft ist.

Die Regelung hat zur Folge, dass für Lebensmittelüberwachungen nun Gebühren für amtliche Regelkontrollen erhoben werden, die bislang kostenfrei waren. Betroffen sind alle lebensmittelrechtlich relevanten Betriebe, die im Kreis Lippe eine feste Betriebsstätte unterhalten sowie die mobilen Gewerbetreibenden, die hier ihren Hauptbetriebssitz angemeldet haben, aber auch Futtermittelbetriebe.

Die Gebühr beträgt pro Kontrolle 57,00 EUR in der Regel, unabhängig von der Art und Größe des Betriebes. Bei aufwändigen Überprüfungen, die mehr als eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen, werden die Kosten genau berechnet. Da in jedem Fall pauschal eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20,00 EUR berechnet werden muss, werden die Gebührenbescheide also mindestens 77,00 EUR ausweisen.

„Im Regelfall wird sich die amtliche Kontrolle in einem gut strukturierten Lebensmittelbetrieb mit transparenten Betriebsabläufen im pauschalen Zeitrahmen bewegen“, davon ist Dr. Heike Scharpenberg, für den Verbraucherschutz zuständige Fachgebietsleiterin, überzeugt. Trotz der neuen Gebührenregelung legt sie Wert darauf, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin ausreichend Zeit für die Betriebe nehmen. „Die Beratung darf nicht zu kurz kommen, Zeiten für diese Gespräche werden wir selbstverständlich nicht berechnen“, so Scharpenberg.

Beim Kreis Lippe sind sechs Lebensmittelkontrolleure und –kontrolleurinnen und eine amtliche Kontrollassistentin im Einsatz, zwei Tierärzte und eine Lebensmittelchemikerin verstärken das Kontrollteam. Etwa 3000 Betriebe sind nun von der Gebührenregelung betroffen.

„Nach den ersten gebührenpflichtigen Kontrollen berichten die Lebensmittelkontrolleure, dass die Betriebsinhaber eher gelassen auf die Neuigkeiten reagieren“, so Scharpenberg. „Vielleicht sind die Gebühren auch noch einmal ein Ansporn, hohe Hygiene-Standards und eine gute Dokumentation von Eigenkontrollen vorzulegen, denn die Unternehmen können den Prüf-Rhythmus durchaus beeinflussen“,  so Scharpenberg. Nach den Vorgaben eines landesweit gültigen Kriterienkatalogs wird nach jeder Betriebskontrolle eine Risikobewertung vorgenommen, anhand derer die Häufigkeit der künftigen Kontrollen festgelegt wird. Je nach Risiko kann der Prüf-Rhythmus mehrere Kontrollen pro Jahr, aber auch einen Zeitraum von 2-3 Jahren umfassen. „Ziel ist, Betriebe mit hohem Risiko häufiger und sichere, gute Betriebe entsprechend seltener zu kontrollieren“, erklärt Scharpenberg.

Das Team der Lebensmittelüberwachung des Kreises Lippe führt jedes Jahr rund 2.500 Betriebskontrollen durch und nimmt fast 2.000 Proben. Im vergangenen Jahr wurden in etwa 10 % der Betriebe erhebliche Mängel aufgedeckt. In 68 Fällen mussten die Verantwortlichen ein Buß- oder Verwarnungsgeld bezahlen. „Schwerwiegende Mängel mit einer konkreten Gefahr für die Gesundheit und Betriebsschließungen sind zum Glück selten, in vielen Fällen stellen die Lebensmittelkontrolleure weniger bedeutende hygienische Mängel oder Kennzeichnungsverstöße fest“, so Scharpenberg abschließend.

Das Informationsblatt zur Einführung von Gebühren für amtliche Regelkontrollen in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de im Bereich Dienstleistungen –> Tiere und Lebensmittel –> Lebensmittelüberwachung.  

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe