Pflanzliche Gartenabfälle sind zu verwerten

Gartenfeuer

Verbrennen nicht erlaubt

Aufgrund geänderter Regelungen dürfen Gartenabfälle im Gebiet der Alten Hansestadt Lemgo ab sofort nicht mehr verbrannt werden. Die bisherige Ausnahme in den Monaten März, April sowie September bis November ist aufgehoben.

„Jedes Frühjahr und jeden Herbst hörte man regelmäßig dieselben Klagen: Die Nachbarschaft und die Allgemeinheit wurde durch starke Rauchentwicklung erheblich beeinträchtigt, ja ganze Wohngebiete völlig eingenebelt. Ganz zu schweigen von der erheblichen Umweltbelastung“, so Klaus Wegener, Leiter der Lemgoer Feuerwehr.

Die bisher in Lemgo geltende Ausnahme, dass in den Monaten März, April und September bis November Freitag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr  pflanzliche Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen und aus Kleingärten unter bestimmten Auflagen verbrannt werden konnten, war auch aufgrund der rechtlichen Vorgaben aufzuheben. Die Alte Hansestadt Lemgo hat sich der aktuellen Gesetzeslage nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Umweltschutz angepasst. Demnach sind pflanzliche Abfälle in erster Linie grundsätzlich zu verwerten. Diese sind auf dem eigenen Grundstück umweltfreundlich selbst zu kompostieren, den örtlichen Entsorgungsträgern oder der Biotonne zuzuführen.

Soweit eine Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist, kann im Einzelfall und unter strengen Bedingungen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragt werden, so Michael Becker, zuständiger Verwaltungsmitarbeiter bei der Feuerwehr Lemgo (Tel. 05261-213253).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegt wurde, dass nunmehr offene Lagerfeuer anzeigepflichtig sind und einen Durchmesser sowie eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten dürfen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen ist ein offenes Feuer in einer handelsüblichen Feuerschale /-korb.

Weitere Informationen zu offenen Lagerfeuer, Feuerschalen und Brauchtumsfeuer werden ab September sowohl im Internet unter www.lemgo.de als auch in Form eines Merkblattes  bereitgestellt.

Bild- und Textquelle: Stadt Lemgo