Gastronomie im Kreis Lippe muss mindestens 9 Euro Stundenlohn bezahlen

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6.010 Gastro-Beschäftigte | Ob an Herd oder Theke – rückwirkend ab 1. August gilt es

Von der Imbissbude bis zum Sterne-Hotel im Kreis Lippe gilt: Wer wenig verdient, bekommt jetzt doch mehr. Für die Gastro-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn. Dieser liegt jetzt bei 9 Euro pro Stunde – und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt. Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.

„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Kreis Lippe darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt der Geschäftsführer der NGG Detmold-Paderborn, Armin Wiese. Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich. Im Kreis Lippe sind rund 6.010 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt – darunter rund 3.570 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Detmold-Paderborn.

Bild- und Textquelle: NGG