Konzernbetriebsrat: Bezirksregierung Detmold gibt Landrat Lehmann Recht

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Landrat Dr. Axel Lehmann wurde seitens der Bezirksregierung vollumfänglich Recht gegeben. Dies hat eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold ergeben. Aufgrund der  Sach-und Rechtslage ist diese zu der Entscheidung gekommen, der Eingabe der Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und DIE LINKE nicht nachzukommen. Die Fraktionen hatten die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung eingeschaltet, um  in der Sache Konzernbetriebsrat den Vorrang des Betriebsverfassungsrechts vor der kommunalen Selbstverwaltung prüfen zu lassen.

Mehrere Gesellschaften des Kreises, u.a. die Gesundheitsholding Lippe, hatten im Juli diesen Jahres Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Hamm gegen das Urteil vom Arbeitsgericht Detmold  vom 13.07.2016 eingelegt. Das Detmolder Amtsgericht hatte die Errichtung eines Konzernbetriebsrates als zulässig erachtet.

Die Bezirksregierung sollte nun überprüfen, ob  der Landrat verpflichtet sei, die Geschäftsführer der Kreis-Beteiligungen anzuweisen, ihre Beschwerde gegen das Gerichtsurteil zurückzuziehen. Ein gemeinsamer Antrag von LINKE und Grünen hatte dies gefordert, wurde am 26.09. im Kreistag  jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Bezirksregierung kam allerdings zu dem Ergebnis, dass ein Rechtsverstoß durch den Beschluss des Kreistages vom 26.09.2016 nicht vorliege und somit kommunalrechtliche Schritte nicht geboten seien.  Axel Lehman sieht sich in seinem Vorgehen bestätigt: „Es freut mich, dass die Bezirksregierung meine Auffassung teil. Das unterstreicht, dass ein Kreis eben kein Konzern ist, in dem „durchregiert“ wird.“

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe