Antrag der Feuerwehr auf Anschaffung eines Brandschutztrainers abgelehnt

Bürgerzentrum

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Den Vorschlag der Verwaltung, noch in diesem Jahr einen Brandschutztrainer für die für Brandschutzausbildung und -erziehung der Freiwilligen Feuerwehr Augustdorf anzuschaffen, hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 08.11.2016 mehrheitlich abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Kauf des Geräts, die Fraktionen von SPD, FWG und FDP dagegen.

Stattdessen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, FWG und FDP gegen die Stimmen der CDU:

„Die Verwaltung wird gebeten, die Beschaffung sowie die Nutzung eines Feuerlöschtrainers interkommunal anzustoßen bzw. einzuleiten. Der § 2  Abs. 3 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) fordert die Gemeinden ausdrücklich zur interkommunalen Zusammenarbeit auf.  – Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß den Regelungen dieses Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. – Der Bürgermeister berichtet dem Fachausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 über die Ergebnisse dieser beabsichtigten interkommunalen Zusammenarbeit.“
Die Freiwillige Feuerwehr Augustdorf hat die Anschaffung des etwa 4.000 bis 5.000 € teuren Brandschutztrainers beantragt, weil der Bedarf nach der Brandschutzausbildung und -erziehung der Einwohner deutlich gestiegen ist. Mit dem Gerät wird das Löschen von kleinen Bränden (z. B. von Papierkörben, Fett in Bratpfannen, Gasleitungen, Elektromotoren, Haushaltsgeräten) mit einem Feuerlöscher geübt. Bislang hat sich die Feuerwehr ein Gerät ausgeliehen. Aufgrund des gestiegenen Ausbildungsbedarfs und weil das Leihgerät nicht genügend verfügbar ist, hat die Feuerwehr die dringende Bitte, einen eigenen Löschtrainer anzuschaffen.
Der Bürgermeister unterstützt diesen Wunsch. Schon in der Ratssitzung am 22.09.2016 führte er aus, dass die Freiwillige Feuerwehr  im Bereich der Brandschutzausbildung und -unterweisung gefordert ist, und zwar u. a. in Kindergärten, Schulen, Augustdorfer Firmen, im Rathaus, in Flüchtlingsunterkünften und jetzt auch bei der Bundeswehr. Bei der Bundeswehr geht es nach Auskunft der Feuerwehrführung um die Schulung von einigen Hundert Soldaten.
Ein eigenes Gerät sei nicht nur die Grundlage, um die deutlich gestiegene Zahl der Unterweisungen durchführen zu können; auch die Terminkoordinierung falle wesentlich leichter, wenn neben der Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Ausbilder und der Terminkalender der zu Unterweisenden nicht auch noch die Verfügbarkeit der Leihgeräte berücksichtigt werden muss.
Die Brandschutzausbildung und -erziehung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Gemeinden haben die Pflicht, ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden aufzuklären. Mit dem Erwerb des Löschtrainers sollte die Feuerwehr in die Lage versetzt, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen.
„Wenn durch die Ausbildung mit dem Feuerlöschtrainer nur ein einziger Brand verhindert wird, dann hat sich die Investition schon gelohnt“, stellt Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf fest: „Die Brandschutzausbildung und

-erziehung muss auch als eine wichtige Möglichkeit gesehen werden, neue Feuerwehrleute zu gewinnen und dadurch auch in Zukunft ausreichend Kräfte vor Ort zu haben. Zudem könnten durch die Ausbildung der Bundeswehr die partnerschaftlichen Beziehungen zu dieser für Augustdorf wichtigen Institution gestärkt werden.“ Die Bundeswehr habe die Gemeinde immer unterstützt, zuletzt in besonderem Maße bei der Unterbringung von Flüchtlingen.
Schließlich weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Feuerwehrleute ihre Freizeit für die Brandschutzausbildung und -erziehung opfern. Für jede Ausbildung ein funktionsfähiges Leihgerät zu beschaffen verursache einen zusätzlichen Aufwand für die schon jetzt zeitlich sehr engagierten Ehrenamtler. Auch werde die Freizeitplanung noch weiter eingeschränkt, wenn sich die Ausbildungszeiten an der Verfügbarkeit von Leihgeräten orientieren müssen.

Textquelle: Gemeinde Augustdorf