IHK Lippe informiert über neue Rechnungsangaben

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Kleinbeträge werden größer

Ab sofort sollen bis zu einem Betrag von 200 Euro brutto Vereinfachungen für die Rechnungserstellung gelten. Bislang liegt die Grenze für Kleinbetragsrechungen bei 150 Euro. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold hin.

„Erbringt ein Unternehmer eine Warenlieferung oder Leistung an einen anderen Unternehmer, ist er im Regelfall verpflichtet, eine Rechnung auszustellen“, informiert IHK-Mitarbeiter Frank Lumma über die Rechtslage. „Das Umsatzsteuergesetz sieht dabei umfangreiche Pflichtangaben vor.“ In Kleinbetragsrechnungen genüge es hingegen, wenn lediglich Name und Adresse des Ausstellers, das Datum, Art und Menge der Waren bzw. Art und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie der Umsatzsteuersatz bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten seien.

Die Anhebung der Kleinbetragsgrenze ist Bestandteil des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes. Es sieht ein Inkrafttreten schon ab dem 1. Januar 2017 vor. Viele steuerliche Newsletter und Informationsschriften hätten daher, so Lumma, im letzten Jahr schon voreilig eine Rechtsänderung zum Jahreswechsel angekündigt. Allerdings, erläutert Lumma weiter, sei der Gesetzgeber in Verzug. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren sei – mit Rückwirkung auf den Jahresanfang – jedoch innerhalb des ersten Quartals 2017 zu erwarten. Da sich Unternehmen im inländischen Waren- und Dienstleistungsverkehr bis zu sechs Monate mit der Rechnungsausstellung Zeit lassen dürften, so Lumma, könnten sie im Bedarfsfall die Verkündung des neuen Gesetzes noch abwarten.

Die IHK Lippe hält ein Merkblatt „Pflichtangaben auf Rechnungen“ vor. Es kann unter www.detmold.ihk.de abgerufen werden.

Bild- und Textquelle: IHK Lippe