Lärmschutzrechtliche Zulässigkeit der Freibad-sanierung weiter offen

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Kreis Lippe erteilt Bebauungsgenehmigung

Der Kreis Lippe hat mit Datum vom 18.01.2017 eine Bebauungsgenehmigung für die Variante II der Freibad-Sanierung erteilt. Ausgenommen bleibt der geplante Kiosk-Bereich mit Außengastronomie, für den eine abschließende Beurteilung momentan nicht möglich sei. Der Kreis geht davon aus, dass das Freibad weiterhin eine Sportstätte ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Baugenehmigungsbehörde trotz der vorgelegten Schalltechnischen Machbarkeitsstudie der DEKRA noch keine abschließende Aussage zum Immissionsschutz treffen. Daher sei mit dem Bauantrag unbedingt eine schalltechnische Prognose vorzulegen. Erst mit Prüfung derselben im Bauantragsverfahren werde sich herausstellen, ob konkrete Schallschutzmaßnahmen für die Umsetzung der Planung notwendig sein werden.

Der Kreis Lippe weist ausdrücklich darauf hin, dass sich bei Prüfung der schalltechnischen Prognose herausstellen könnte, dass die Freibadanlage in der vorgelegten Form immissionsschutzrechtlich unzulässig sein könnte.

Außerdem ist der Kreis der Meinung, dass das Risiko von Auflagen bzw. Nutzungseinschränkungen nach Abschluss der Sanierung nicht ausgeschlossen werden kann. Sollten sich Anlieger über zu hohen Lärm beschweren, dann müsste der Kreis Lippe Messungen anordnen.  Eine Entscheidung würde wahrscheinlich vor Gericht fallen.

Grundlage der Bebauungsgenehmigung ist eine Bauvoranfrage der Gemeinde. Die Variante II sieht vor, dass das Becken um 7 m auf 43 m verkürzt wird. Der Sprungbereich fällt weg. In das ehemalige Sprungbecken soll der Technikraum kommen. Dieser wird mit einer Terrasse abgedeckt. Wo jetzt die Startblöcke stehen, also angrenzend an die Wohnbebauung im Westen, soll der Kiosk neu gebaut werden.

Bild- und Textquelle: Gemeinde AUgustdorf