Arbeitszeitgesetz im Blick

Sonntagsarbeit und ihre Grenzen

Wann ist die Beschäftigung von Mitarbeitern an Sonn- und Feiertagen erlaubt? Welche Möglichkeiten gibt es bei Dienstreisen? Und was ist bei Nacht- und Schichtarbeit zu beachten?

Die Rechtslage dieser und anderer Fragen ist für Unternehmer interessant, selbst wenn sie keine Mitarbeiter beschäftigen. Dies bestätigt ein Urteil vom 12.01.2017 des Landgerichts Münster, welches einen Händler wegen seiner Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen verurteilte.

Es gibt auch branchenspezifische Ausnahmen, die im Gesetz definiert sind. Betroffen davon sind unter anderem Krankenhäuser und Rettungsdienst, das Bewachungsgewerbe sowie die Gastronomie und Hotellerie. Aber auch Mitarbeiter in Industriebetrieben dürfen an Sonntagen arbeiten.

Hans-Ulrich Weißgerber von der Bezirksregierung Detmold aus dem Bereich Betrieblicher Arbeitsschutz wird in der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK) am 28. März 2017 um 17:00 Uhr darüber informieren, wo die gesetzlichen Grenzen gezogen werden.

Anmeldungen nimmt die IHK Lippe, Brigitte Depping, unter Tel. 05231 7601-75 oder per Mail: depping@detmold.ihk.de gerne entgegen.

Bild- und Textquelle: IHK Lippe