SPD-Bundestagsabgeordnete begrüßt verbindliche Mindestpersonalstandards

„Bessere personelle Standards im Krankenhaus bedeuten eine bessere Qualität in der Pflege“: die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Rode-Bosse.

Petra Rode-Bosse: „Gute Nachricht für Pflegekräfte und für Patienten“

Kreis Lippe./Kreis Höxter. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhaft bessere Ausstattung von Krankenhäusern mit Pflegepersonal geschaffen werden. Das berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Rode Bosse. Damit werde für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Kliniken gesorgt.

Das Thema sei jetzt im Kabinett beraten worden und werde in Kürze im Bundestag behandelt. Petra Rode-Bosse: „Es ist wissenschaftlich belegt, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen guter Qualität in der Krankenhausversorgung und der Anzahl von Pflegepersonal gibt. Das gilt insbesondere für die intensivmedizinische Versorgung und den Nachtdienst.“ Deshalb begrüße sie die Vorlage, in die die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ eingeflossen seien.

Als erste Maßnahme sei vorgesehen, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft den Auftrag zu erteilen, zunächst für besonders pflegesensitive Bereiche konkrete Personaluntergrenzen verbindlich zu vereinbaren. „Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Patientensicherheit und zu besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern“, so die Einschätzung der heimischen Abgeordneten, die das Thema „Gesundheit“ selbst schwerpunktmäßig bearbeitet.

Die SPD-Politikerin skizziert die weitere Vorgehensweise: „Die Details der Regelungen werden wir im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei sind aus meiner Sicht drei Punkte besonders zu beachten: Erstens: Das Pflegepersonal darf nicht einfach von der einen Krankenhausstation in eine andere verlagert werden. Zweitens: Das eingesetzte Personal muss ausreichend fachlich qualifiziert sein. Und drittens: Es muss Sanktionen geben, wenn Krankenhäuser die Personaluntergrenzen nicht einhalten.“ Sie sehe im Gesetzentwurf nicht nur ein wichtiges Zeichen an die Pflegerinnen und Pfleger, sondern auch einen zentralen Baustein, um langfristig zu generellen Personalbemessungsstands zu kommen, zeigt sich Petra Rode-Bosse optimistisch.

Bild- und Textquelle: Petra Rode-Bosse