4. Sachverständigentag Ostwestfalen-Lippe

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld und die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold begingen gemeinsam den 4. Sachverständigentag

Sachverständige und Justiz im Dialog

Lippe. Gemeinsam haben die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK), die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld und die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold zum vierten Sachverständigentag Ostwestfalen-Lippe eingeladen. Unter dem Motto „Sachverstand und Justiz im Dialog“ diskutierten rund 100 von den Kammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Richter aus der Region in der IHK in Bielefeld.

„Die Gutachten der Sachverständigen sind für die Urteilsfindung der Gerichte unverzichtbar“, stellte Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold, fest.

Thomas Niehoff, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostwestfalen, ist „stolz, dass die wichtige Aufgabe der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen den Kammern übertragen wurde. Die Sachverständigen sind durch ihren Eid verpflichtet, ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich zu erstatten. Da der Begriff Sachverständiger nicht geschützt sei, sei es wichtig, die Bedeutung der öffentlichen Bestellung hervorzuheben.“

„Sachverständige, die von der Handwerkskammer oder den Industrie- und Handelskammern vereidigt werden, durchlaufen vor der Vereidigung anspruchsvolle Schulungen und verpflichten sich, ihr Wissen immer auf dem neuesten Stand zu halten“, ergänzte Rechtsanwalt Mathias Steinbild von der Handwerkskammer.

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war die digitale Kommunikation zwischen den Prozessbeteiligten. Markus Ausetz aus dem Justizministerium NRW stellte die Pläne der Landesregierung vor. Er machte deutlich, dass Schriftsätze und Gutachten seit Jahresbeginn digital an das Gericht versendet werden dürfen, wenn das Dokument entsprechend elektronisch signiert und ein sicherer Übermittlungsweg garantiert sei. In der Praxis funktioniert dies zurzeit allerdings nur über DE-Mail oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Zukünftig soll es auch ein besonderes Sachverständigenpostfach geben.

Ab 2026 soll die elektronische Akte bei den Gerichten in NRW flächendeckend eingeführt werden. Daniel Reiner, Richter am Landgericht Bielefeld, stellte das Pilotprojekt vor, dass im März 2018 gestartet ist und erläuterte die Anforderungen an die Gutachten der Sachverständigen.

Außerdem wurde eine Umfrage unter den 2.823 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in NRW zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und der Justiz vorgestellt, die mit dem Leiter des Qualitätszirkels Sachverständigenwesen NRW, Frank Walter, Richter am OLG Hamm, diskutiert wurde. Deutlich wurde der Wunsch der Sachverständigen, die Beweisfragen durch das Gericht eindeutiger zu formulieren und sich im Vorfeld der Beauftragung mit den Sachverständigen abzustimmen. Die gesamte Kommunikation zwischen Gericht und Sachverständigen soll intensiviert werden.

Bild- und Textquelle: IHK Lippe