Problematik illegaler Müllentsorgung in der Südstadt

Bildquelle: Pixabay

Oerlinghausen. Die zunehmende illegale Müllentsorgung in der Oerlinghauser Südstadt ist nicht nur den Anwohner ein Dorn im Auge, sondern auch der Stadtverwaltung. Betroffen sind in erster Linie private Grundstücksflächen, aber auch öffentliche Anlagen. Die vorgefundenen Müllsammlungen beinhalten fast die gesamte Palette des Siedlungsmülls. Aber auch Sondermüll in Form von Farbeimern, Bauschutt und Sperrmüll ist immer wieder vorzufinden. Eine aktuelle Bestandsaufnahme ergab Müllablagerungen an 12 Stellen.

Die Stadt hat in einer ersten Phase auf das Gespräch und die Bereitschaft mit der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft gesetzt. Leider brachte dies nicht den gewünschten Erfolg. Erschwerend kam hinzu, dass kein Hausmeister vor Ort ist und somit auch für die Stadt kein Ansprechpartner vorhanden ist.

Nach Abzug des Hausmeisters ist auch die Vermüllung des Geländes gestiegen, da sich niemand verantwortlich fühlt. Der Bauhof hat in Einzelfällen bereits wiederholt illegale Müllentsorgungen beseitigt, obwohl dies Angelegenheit der Eigentümerin wäre. Ein ständiges Entsorgen der Müllablagerungen durch den Bauhof wäre sicherlich der falsche Weg, da es eine Verlagerung von Privatpflichten der Eigentümerin auf die Stadt bedeuten würde, was auch vor dem Hintergrund der Gebührengerechtigkeit abzulehnen ist.

Die Stadt ist auch nur für die Beseitigung von wilden Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen zuständig. Die Wohnungsbaugesellschaft hatte zunächst zugesagt, die AGA Detmold mit der Beseitigung zu beauftragen. Leider wurde diese Zusage nicht eingehalten und es wurden nur drei bekannte Sperrmüllablagerungen entsorgt, während an anderer Stelle neue entstanden.

Die Stadt Oerlinghausen hat jetzt den Kreis Lippe als untere Abfallbehörde informiert und über die wachsenden Müllablagerungen auf dem Gelände der Wohnungsbaugesellschaft aufmerksam gemacht. In einer gemeinsamen Ortsbesichtigung wurde vereinbart, dass der Kreis Lippe in dieser Angelegenheit im Rahmen seiner Zuständigkeit tätig wird. Für die Beseitigung von Müllablagerungen auf privaten Grundstücksflächen ist nach dem Abfallrecht der Eigentümer

verantwortlich. Kommt dieser seiner Verpflichtung nicht nach, kann die untere Abfallbehörde durch Einleitung eines Verwaltungsverfahrens, ggfls. unter Anwendung von entsprechenden Zwangsmitteln, die Beseitigung fordern und auch durchsetzen.

Bei den Recherchen zu den Müllablagerungen hat sich aber auch gezeigt, dass viele Bewohner der ehem. Conle-Siedlung nicht ausreichend oder gar nicht über Müllsortierung und Müllentsorgung informiert sind. Die Stadt Oerlinghausen arbeitet aktuell an der Erstellung eines mehrsprachigen Informationsflyers zu diesem Thema, der an alle betroffenen Haushalte verteilt wird.

An dieser Stelle ist aber auch darauf hinzuweisen, dass das Thema wilde Müllablagerungen nicht nur in der Südstadt aktuell ist, sondern das gesamte Stadtgebiet betrifft, wenn auch nicht in der in der Südstadt anzutreffenden Intensität.

Textquelle: Stadt Oerlinghausen