Anmeldung von Schulanfängern in der Stadt Detmold für das Schuljahr 2019/2020

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Detmold. Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 30. September 2013 geboren worden sind, beginnt im August 2019 die Schulpflicht. Der Beginn der Schulpflicht gilt auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt worden waren.

Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, Ihr Kind bis zum 12. Oktober 2018 zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 8. Oktober 2018 zur Verfügung.

Kinder, die nach dem 30. September 2013 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen.

Eine Geburtsurkunde ist zur Anmeldung mitzubringen. Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 28. August 2019. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold unter Tel. 05231/977-296 oder 05231/977-295 sowie auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung.

Textquelle: Stadt Detmold