Bezirksschornsteinfeger neu bestellt

Ulrike Beckmann (von links) und Innungsobermeister Dirk Franck sowie Josef Wegener (rechts) und Konstantin Bauer (Gesellenausschuss, 2. von rechts) gratulieren den alten und neuen Bezirksschornsteinfegern (vorne, von links) Daniel Straube, Bernd Blachetta, (2. Reihe, von links) Thomas Weiß, Ingo Eikenhorst, Roger Wolter, Christian Guhlich, Bröker, Kai-Uwe Weiß, (oben, von links) Conny Suermann, Sven Rauscher, Hartmut Schwarze, Sascha Weking, Volker Niemeier und Jochen Schnier

Detmold. Bei der Bezirksregierung in Detmold sind am Montag, 1. Oktober, zwölf bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger neu bestellt und zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in den Ruhestand verabschiedet worden. Betroffen sind die Kehrbezirke Bielefeld VIII und Bielefeld XXIII, Gütersloh VI, Herford III, Löhne II, Höxter I, Rahden I, Hüllhorst II, Halle II, Enger II, Detmold V und Paderborn VII.

In acht Kehrbezirken erfolgt kein Wechsel: Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Sascha Weking (Bielefeld VIII), Uwe Bröker (Bielefeld XXIII), Sven Rauscher (Gütersloh VI), Kai-Uwe Weiß (Herford III), Volker Niemeier (Löhne II),Roger Wolter (Höxter I), Hartmut Schwarze (Rahden I) und Jochen Schnier (Hüllhorst II) wurden erneut auf ihre bisherigen Kehrbezirke bestellt.

Wegen Eintritts in den Ruhestand erfolgt im Kehrbezirk Enger II zum 1. Oktober, im Kehrbezirk Paderborn VII zum 1. November und in den Kehrbezirken Halle II und Detmold V zum 1. Januar 2019 ein Wechsel in den Zuständigkeiten.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ingo Eikenhorst tritt im Kehrbezirk Enger II die Nachfolge des ausgeschiedenen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Heinz Jürgen Tomann an; im Kehrbezirk Paderborn VII übernimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Conny Suermann vom ausscheidenden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Gerhard Strzelczok die Nachfolge.

Jeweils zum Jahresbeginn 2019 übernehmen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Daniel Straube, Halle II, und Thomas Weiß, Detmold V, die Kehrbezirke von den ausscheidenden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern Bernd Blachetta und Christian Guhlich.

Die neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben sich in einem Ausschreibungsverfahren gegen ihre Mitbewerber durchgesetzt und sind gemäß Paragraph 10 Schornsteinfegerhandwerksgesetz für einen Zeitraum von sieben Jahren bestellt.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete Josef Wegener, zuständiger Dezernent im Dezernat 34, die ausscheidenden bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger und gratulierte den neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern zur Übernahme ihres Kehrbezirks. Als Vertreter der Schornsteinfegerinnung nahm der Innungsobermeister Dirk Franck teil und als Vertreter des Gesellenausschusses Konstantin Bauer.

In den kommenden Wochen werden sich die neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ihrer Kundschaft mit Anschrift und Telefonnummer vorstellen.

Zu den Kehrbezirken

Kehrbezirk Bielefeld VIII: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Ortsteile Baumheide, Altenhagen und Milse.

Kehrbezirk Bielefeld XXIII: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den östlichen Stadtbereich von Bielefeld zwischen Niederwall und Prießallee sowie Spindelstraße und Lessingstraße.

Kehrbezirk Gütersloh VI: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen einen Teil des Stadtrandes der östlichen Kernstadt von Gütersloh, Teilbereiche der Ortsteile Avenwedde und Isselhorst sowie den Gewerbepark B 61 mit Umgebung.

Kehrbezirk Herford III: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den nordöstlichen Stadtrand von Herford, etwa zwischen Mindener Straße, Bismarckstraße, Bauvereinstraße und der Autobahn A 2.

Kehrbezirk Löhne II: Der Kehrbezirk betrifft vom Stadtbereich Löhne im Wesentlichen den Ortsteil Obernbeck und Teile von Löhne-Bahnhof. Es handelt sich um einen eher städtisch strukturierten Kehrbezirk.

Kehrbezirk Höxter I: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen einen Teil der Kernstadt Höxter sowie die Ortsteile Albaxen und Stahle.

Kehrbezirk Rahden I: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Ortsteile Rahden, Pr. Ströhen, Kleindorf und Wehe.

Kehrbezirk Hüllhorst II: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen aus der Gemeinde Hüllhorst die Ortsteile Tengern, Schnathorst, Ahlsen, Holsen und Bröderhausen sowie aus dem Stadtgebiet Bad Oeynhausen die Ortsteile Wulferdingsen,Bergkirchen, Werste und Vollmerdingsen. Der Kehrbezirk ist überwiegend ländlich strukturiert.

Kehrbezirk Halle II: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen einen Teil der Kernstadt von Halle sowie die Ortsteile Eggeberg, Hesseln und Künsebeck.

Kehrbezirk Enger II: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen im Bereich der Stadt Enger die Ortsteile Westerenger, Dreyen und Siele sowie einen östlichen Bereich der Stadt Spenge und die Ortsteile Lenzinghausen und Hücker-Aschen.

Kehrbezirk Detmold V: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den östlichen Bereich von Detmold, sowie die Stadtteile Heiligenkirchen-Schling, Hornoldendorf, Remmighausen, Schönemark und Bereiche der Stadtteile Berlebeck und Spork-Eichholz.

Kehrbezirk Paderborn VII: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den nord-westlichen Stadtrand von Paderborn, den Ortsteil Elsen und den Ortsteil Wewer. Bebauung: überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser.

Bild- und Textquelle: Bezirksregierung Detmold