Pferdeäpfel – Immer noch ein großes Ärgernis

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Oerlinghausen. Bei der Stadt Oerlinghausen gehen weiterhin Beschwerden über „Pferdeäpfel“ auf Straßen und Gehwegen ein. Bereits vor zwei Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass auch Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen haben.

Sie stellen auf öffentlichen Straßen und Wegen für Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater usw. ein großes Ärgernis oder sogar eine Gefahr dar. Dabei haben Reiter in Bezug auf den Pferdekot dieselben Pflichten wie Hundehalter. Es ist zwar verständlich, dass ein Reiter das „Pferdegeschäft“ während des Rittes nicht verhindern kann, seiner Beseitigungspflicht tut dies aber keinen Abbruch. Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet ist verpflichtet, Verunreinigungen durch das Tier unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet werden.

Im Übrigen gelten für Pferde im Straßenverkehr die gleichen Verkehrsregeln wie beispielsweise für Autos. Das bedeutet, dass Reiter mit ihren Pferden grundsätzlich überall dort reiten dürfen, wo es nicht ausdrücklich verboten ist – allerdings nicht auf Bürgersteigen, Geh- und Radwegen.

Bild- und Textquelle: Stadt Oerlinghausen