Lippe. In Hotels, Gaststätten und Bäckereien wird häufig das Weihnachtsgeld geprellt: Fast jeder zweite Beschäftigte aus diesen Branchen wird im Kreis Lippe vom Chef um die Sonderzahlung gebracht. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus. Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht – und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben.
Die NGG Detmold-Paderborn spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden – und mit 7.700 Beschäftigten im Kreis Lippe auch wichtigen – Branchen sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß. Die NGG rät deshalb zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister im Kreis Lippe Pflicht“, so der Geschäftsführer der NGG Detmold-Paderborn, Armin Wiese.
Bei einem Koch in Vollzeit etwa betrage das Weihnachtsgeld unmittelbar nach der Ausbildung 982 Euro. Eine Bäckereifachverkäuferin in Vollzeit müsse nach einem Jahr im Betrieb 250 Euro bekommen – nach 15 Jahren sind es 550 Euro. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Bei ihnen sind die Arbeitsstunden entscheidend dafür, wie viel sie bekommen“, so Wiese.
Bäckerei-, Gastro- und Hotel-Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bekommen Rat bei der NGG in Bielefeld unter der Rufnummer: 0521 – 986 290. Bei Problemen rund um das Weihnachtsgeld setzt die Gewerkschaft Ansprüche gegen den Arbeitgeber durch – notfalls vor Gericht.
Bild- und Textquelle: NGG-Region Detmold-Paderborn