Fischerprüfung 2019: Anmeldung bis zum 29. Januar möglich

Bildquelle. Pixabay

Lippe. Wer Hobby-Angler werden möchte, muss die sogenannte Fischerprüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ablegen. Erst dann gibt es den Fischereischein, ohne den nicht geangelt werden darf. Die nächsten Termine für die Fischerprüfung finden statt am Mittwoch, 27. Februar, und Donnerstag, 28. Februar, sowie am Mittwoch, 6. März, und Donnerstag, 7. März, jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr im Feuerwehrausbildungszentrum in Lemgo. Dabei wird jeweils zunächst der schriftliche und dann der praktische Teil der Prüfung absolviert.

In der theoretischen Prüfung sind Fragen aus den Fachgebieten allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz sowie Geräte- und Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil müssen die Prüflinge ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und das weitere notwendige Zubehör hinzufügen. Außerdem müssen sie ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.

Zur Teilnahme an der Fischerprüfung ist eine Voranmeldung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde notwendig. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist bis spätestens Dienstag, 29. Januar, schriftlich beim Kreis Lippe zu stellen. Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite des Kreises Lippe (Stichwort: Fischerprüfung) zu finden oder kann schriftlich oder per E-Mail (jagdbehoerde@kreis-lippe.de) angefordert sowie persönlich im Kreishaus gestellt werden.

Textquelle: Kreis Lippe