Soziale Wohnraumförderung und Digitale Bauakte

Informierten im Kreishaus über die Änderungen in der neuen Landesbauordnung: Referent Manfred Müser (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Voerde), Christian Gehse (Leitung Fachdienst Bauen beim Kreis Lippe), Anke Dauer (Technische Bauaufsicht beim Kreis Lippe), Christine Simou (Teamleitung Wohnungsbauförderung beim Kreis Lippe) (von links). Foto: Kreis Lippe

Kreis Lippe steht bei aktuellen Änderungen gut da

Lippe. Die neue Landesbauordnung NRW gilt seit dem 1. Januar 2019. Über die Änderungen für Architekten sowie für Bauherren und den Bürger als Antragsteller für eine Baugenehmigung informierte der Kreis Lippe in einer Fortbildung. Im Rahmen dieser Fortbildung wurden die Planer zusätzlich über die aktuellen Fördermöglichkeiten in NRW mit Blick auf die soziale Wohnraumförderung und die vorhandenen Möglichkeiten der Digitalisierung im Bauwesen, die beim Kreis Lippe eingesetzt werden, informiert.

Neue Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018)

Die neue Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) trägt nicht nur dazu bei, dass die Bauvorschriften der Länder bundesweit einheitlicher werden. Sondern unter dem Motto „Wohnungen fürs Leben“ bringt sie viele Vorteile und Vereinfachungen für bauwillige Bürger und Mieter mit sich: So gibt es jetzt Mindeststandards für Barrierefreiheit, vor allem für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und für öffentliche Gebäude. Außerdem gelten neue Regelungen zur Aufstockung oder zum Ausbau von Wohngebäuden, unter anderem soll auch das „Bauen mit Holz“ erleichtert werden.

Weitere Änderungen in der Landesbauordnung betreffen beispielsweise den Katalog der sogenannten genehmigungsfreien Bauten: Zum Beispiel müssen Garagen, Carports oder Gartenhäuser innerhalb von Ortschaften nicht mehr genehmigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen zum Umfang des Bauvorhabens erfüllt sind.

Soziale Wohnraumförderung

„Das Thema Sozialer Wohnungsbau und der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist gerade hochaktuell. Nicht nur in den Städten und Gemeinden, in denen hohe Nachfrage besteht, sondern auch in solchen Kommunen, die einen eher entspannten Wohnungsmarkt haben, wird auf mittlere Sicht generationengerechter und ‚zukunftsfester‘ Wohnraum benötigt“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. 

Diesen Anspruch hat das neue Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW: Damit werden Mietwohnungen gefördert, die bezahlbaren Wohnraum bieten – gleichzeitig soll durch die Förderung ein qualitativ guter Standard ermöglicht werden. Das Programm setzt außerdem weiterhin auf Eigenheimförderung sowie auf die Modernisierung des Wohnungsbestandes. Für alle drei Bereiche werden neben zinsgünstigen Darlehen auch Tilgungsnachlässe gewährt. Es muss also tatsächlich nur ein Teil des Darlehens zurückgezahlt werden. Die Förderung ist einkommensabhängig oder im Mietwohnungsbau mit einer Zweck-/Mietpreisbindung verknüpft.

Der Kreis Lippe, Team 630.1 Wohnungsbauförderung, berät hierzu gerne. Weitere Infos gibt es auch im Internet unter www.kreis-lippe.de, Suchbegriff: Wohnungsbauförderung.

Digitales Baugenehmigungsverfahren im Kreis Lippe

Die Digitalisierung verändert und durchdringt mittlerweile alle Lebensbereiche. Sie bietet Chancen für eine fortschrittliche Gesellschaft, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat. Dazu hat die Landesregierung NRW im Juni 2018 unter anderem die Ergebnisse zur Sachstandsabfrage zum Therma „Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren“ veröffentlicht. Die Abfrage wurde bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Außerdem hat das Land ein „Modellprojekt digitales Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen“ gestartet: „Ein Ergebnis war, dass derzeit nur etwa vier Prozent der Behörden in Nordrhein-Westfalen für Baugenehmigungen anbieten, die Anträge elektronisch anzunehmen und abzuwickeln. Zu diesen digitalen Vorreitern gehört auch der Kreis Lippe“, erklärt Jörg Düning-Gast, Verwaltungsvorstand beim Kreis Lippe.

Bereits in den Jahren 2007 und 2008 hat der Kreis Lippe gemeinsam mit den OWL-Nachbarkreisen Minden-Lübbecke und Gütersloh sowie den IT-Dienstleistern Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg (krz) und der ITEBO Osnabrück ein internetbasiertes, digitales Baugenehmigungsverfahren entwickelt und im Betrieb. Seit Anfang 2012 können Bauanträge aus allen lippischen Kommunen, für die der Kreis die untere Bauaufsicht darstellt (alle Kommunen außer Bad Salzuflen, Lage, Lemgo und Detmold), in digitaler Form beim Kreis Lippe gestellt werden. Ziel ist es, dass die Antragstellung für Architekten und Bauherren einfacher wird und die Bearbeitung in der Behörde durch den digitalen Prozess beschleunigt werden kann. Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Kreishaus sind seitdem rund 9.000 Bauanträge digital bearbeitet worden. Allerdings ist davon nur ein untergeordneter Teil von den Bauherren und Architekten auch in vollständig digitaler Form eingereicht worden: Von der Fortbildung verspricht sich der Fachdienst Bauen des Kreises Lippe deshalb auch, dass die „Digitale Bauakte“ bekannter wird und mehr Bauherren und Architekten dieses Angebot nutzen.

Weitere Informationen rund um die Neuerungen in der Landesbauordnung NRW 2018 gibt es bei der Unteren Baubehörde des Kreises Lippe oder im Internet unter www.kreis-lippe.de, Suchbegriff: Technische Bauaufsicht.

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe