Sozialer Arbeitsmarkt in der Praxis

Im Austausch über das aktuelle Projekt und zukünftige Entwicklungen: (v.l.) Hermann Ritter (Geschäftsführer euwatec), Hermann Hibbeler (Vorsitzender euwatec), Landrat Dr. Axel Lehmann, Thomas Jeckel (Geschäftsführer Netzwerk Lippe), Dr. Bernd Groeger, Nina Schönebeck (Prokuristin euwatec), Elke Althof (Fachbereichsleiterin Markt und Integration, Jobcenter Lippe) und Bernd Sprenger (euwatec). Foto: Kreis Lippe

Modellprojekt auf dem Tentehof

Ein Modellprojekt für Lippe: Auf dem Tentehof sind Arbeitsplätze eingerichtet, um Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen. „Das Projekt ist gut gestartet. Mit der Maßnahme kann das Jobcenter Menschen die Chance bieten, sich allmählich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die auf Dauer angelegten Arbeitsplätze sichern den Beschäftigten ein eigenes, geregeltes Einkommen und ermöglichen ihnen die soziale Teilhabe. Unserem Vorhaben aus dem Zukunftskonzept 2025, Langzeitarbeitslosen neue Beschäftigungsperspektiven aufzuzeigen, kommen wir dadurch einen großen Schritt näher“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender des Jobcenters.

Seit Anfang Mai konnten durch die Zusammenarbeit des Jobcenters, der euwatec gGmbH und der Netzwerk Lippe gGmbH bis zu 20 Personen in Arbeit gebracht werden. In einem eigens ausgestatteten sozialen Zweckbetrieb übernehmen sie Auftragsarbeiten für lippische Unternehmen und erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung. Das Besondere an der euwatec Werkstatt auf dem Tentehof in Obernienhagen liegt in der Auswahl der Mitarbeitenden: So kommen vor allem Personen zum Einsatz, die älter sind, gesundheitliche Probleme oder nur eine geringe Berufsqualifikation haben. „Ein Vorteil der Produktionsarbeitsplätze ist, dass sie in ähnlicher Form in vielen Betrieben in Lippe zu finden sind. Um sich später für diese regulären Arbeitsplätze erfolgreich zu bewerben, ist das Training und die damit einhergehenden angeeigneten Fertigkeiten eine gute Voraussetzung“, so Elke Althof, Fachbereichsleiterin Markt und Integration beim Jobcenter Lippe.

Ähnliche Werkstattmodelle gibt es schon seit langem im Bereich der Behindertenhilfe. Für Langzeitarbeitslose sind die sozialversicherungspflichtigen Werkstattarbeiten hingegen eine Innovation, die erst durch das neue bundesweite Teilhabechancengesetz ermöglicht und durch die Unterstützung von Kreis und Netzwerk Lippe durch eine zielgerichtete Investitionshilfe umgesetzt werden kann. Die Lohnkosten finanziert vorwiegend das Jobcenter unter anderem aus zugewiesenen Bundesmitteln. Die Einnahmen aus der Produktion decken die Kosten für das Anleitungspersonal und die Organisation sowie die Schaffung weiterer Arbeitsplätze ab.   

Das Anfang 2019 eingeführte Teilhabechancengesetz fördert sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Das Gesetz unterscheidet sich von bisherigen Programmen durch die Höhe und Dauer der Förderung. Zudem können alle Arbeitgeber bei der Vermittlung der Arbeitslosen einbezogen werden. So erhalten Arbeitgeber, die eine Person einstellen, für maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss. Im Gegensatz zu anderen Städten und Kreisen zeichnet den Kreis Lippe die Einbindung des Teilhabechancengesetzes in ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung und zum Ausbau eines Sozialen Arbeitsmarktes in der Region aus.

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe