Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus – Alte Hansestadt Lemgo erlässt neue Allgemeinverfügung

Lemgo. Aufgrund der besonderen Corona-Situation und getroffenen Reglungen auf Bundes- und Landesebene beschließt die Alte Hansestadt mit einer neuen Allgemeinverfügung weitergehende Festlegungen.

Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen im gesamten Gebiet der Stadt Lemgo werden untersagt. Demonstrationen können nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden. Ein Antrag ist an das Ordnungsamt (Recht, Sicherheit und Ordnung) zu richten.

Ausgenommen von dem Verbot sind öffentliche Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür-und vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen wie z.B. Wochenmärkte. Trauerfeiern unter freiem Himmel sind zugelassen.

Die Anordnung ist zunächst befristet bis 19.04.2020 um 24.00 Uhr.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote für folgende Bereiche erlassen:

a) Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)

b)Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken

c) Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

d) Berufsschulen

e) Hochschulen

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden nachstehende Maßnahmen angeordnet:

a) Ergreifung von Maßnahmen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

b) Verhängung von Besuchsverboten oder restriktiven Einschränkungen, wobei maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zugelassen werden darf. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Pallativpatienten).

c) Schließung von Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher

d) Unterlassung sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc,

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen bzw. einzustellen:

a) Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen ab dem 16.03.2020

b) Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte Spaßbäder, Saunen ab dem 16.03.2020

c) Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020

d) Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020

e) Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab dem 16.03.2020

f) Alle Prostitutionsbetriebe ab dem 16.03.2020.

Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen wird ab dem 16.03.2020 beschränkt und nur unter strengen Auflagen gestattet:

  • Besucherregistrierung mit Kontaktdaten
  • Zwischen Tischen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen sind anzubringen
  • Reglementierung der Besucherzahl
  1. Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen
  2. Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Die Allgemeinverfügung der Alten Hansestadt Lemgo zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) vom 13.03.2020 gilt uneingeschränkt fort.

Die durch die Entwicklung überholte Allgemeinverfügung der Alten Hansestadt Lemgo über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.03.2020 wird aufgehoben.

Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Soweit möglich hat die Stadt am heutigen Tage mit vielen Betreibern der betroffenen Einrichtungen etc. schon gesprochen.

Textquelle: Alte Hansestadt Lemgo