Neue Allgemeinverfügung für Augustdorf

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CORONA: Einrichtungen und Anlagen müssen schließen, Veranstaltungen sind untersagt

Augustdorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde Augustdorf mit neuen Erlassen angewiesen, umfangreiche Verbote und Einschränkungen zu verhängen. Die Umsetzung erfolgt durch die „Allgemeinverfügung der Gemeinde Augustdorf über die Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 18.03.2020“.

„Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation, die sich noch vor kurzem kaum jemand vorstellen konnte,“ erläutert Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf die Maßnahmen von Land und Gemeinde: „Die Bestrebungen, die weltweite Corona-Epidemie einzudämmen, führen auch bei uns zu massiven Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens.“ Schulen und Kindergärten sind nahezu vollständig, die Sportstätten, Weiterbildungseinrichtungen sowie die Spiel- und Sportplätze ganz geschlossen. Veranstaltungen und Versammlungen finden nicht mehr statt. Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur noch zwischen 6 und 15 Uhr öffnen, es sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

„Auch wenn Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Zeitungsgeschäfte, Bau- und Gartenbaubetreibe sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe weiter geöffnet bzw. tätig bleiben: Die Einschränkungen treffen uns alle hart. Betroffen sind Eltern, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Kinder sinnvoll zu beschäftigen; die Kinder, für ihren Bewegungsdrang und Spieltrieb ausleben müssen; die Jugendlichen, die ihre Freizeit neu organisieren müssen; ältere und vorerkrankte Menschen, die aus Sorge um eine Infektion soziale
Kontakte vermeiden; auch Geschäftsinhaber und Arbeitnehmer, die sich Sorgen um ihre Unternehmen und Arbeitsplätze machen; und auch Gläubige, die zur Zeit keine Gottesdienste besuchen können, was angesichts des bevorstehenden höchsten Festes der Christenheit besonders schwerwiegend ist.“

Die Strategie zur Eindämmung des Corona-Virus bestehe darin, Übertragungen der Krankheit zu verhindern, indem vor allem persönliche Kontakte erheblich eingeschränkt werden. Besonders zu schützen seien ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, bei denen ein schwerer Verlauf wahrscheinlicher sei. Erkrankte jedweder Art sollen jederzeit die notwendige medizinische Versorgung erhalten können, einer Überlastung des Gesundheitswesens soll vorgebeugt werden. Dr. Wulf:

„Zusammenhalt, Solidarität und Rücksichtnahme erweisen sich in dieser Zeit gerade darin, zu anderen Abstand zu halten, um sie nicht zu gefährden. Wir hoffen alle, dass wir die Krise auf diesem Weg beherrschen und möglichst schnell überwinden können.“ Dazu sei entschlossenes, zugleich aber besonnenes Handeln notwendig.

Der Bürgermeister bittet die Augustdorfer nicht nur um rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten, sondern auch um einen fürsorglichen Blick auf die Menschen im eigenen Umfeld: „Achten Sie aufeinander und helfen Sie denen, die die aktuelle Situation überfordert.“ Das könne z.B. die Unterstützung bei der Versorgung von Personen sein, die ihre Wohnung nicht verlassen können oder dürfen.“ Die Gemeindeverwaltung stehe den Einwohnern weiterhin helfend zur Verfügung. Die Mitarbeiter verrichten ihre Arbeit weiterhin im Rathaus und sind telefonisch, postalisch oder elektronisch erreichbar. Die Verwaltung bittet jedoch um Verständnis, wenn Anliegen nicht immer so schnell bearbeitet werden können, wie die Bürger das gewohnt sind.

„Gemeinsam werden wir diese Krise überstehen“, ist der Bürgermeister überzeugt.

Die neue Allgemeinverfügung finden Sie hier:[https://www.augustdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen]

Unter www.augustdorf.de/Rathaus/Corona-Pandemie trägt das Büro des Bürgermeisters fortlaufend aktuelle Informationen zusammen.

Textquelle: Gemeinde Augustdorf