Corona: Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Verbote

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Gemeindeverwaltung ist täglich unterwegs

Augustdorf. Bedienstete der Gemeindeverwaltung kontrollieren täglich – auch am Wochenende – in zwei Schichten zu unterschiedlichen Zeiten die Einhaltung der Verbote der Corona-Schutzverordnung des Landes und der Allgemeinverfügung.
Gemäß § 14 der Corona-Schutzverordnung ist das Ordnungsamt der Gemeinde gehalten, die Bestimmungen der Verordnung „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € und als Straftaten mit Freiheitsstraße bis zu fünf Jahren verfolgt.“ Das Ordnungsamt ist „gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.“ Zur Höhe der Bußgelder hat das Land einen Bußgeldkatalog erlassen.

Diese Dokumente und die Allgemeinverfügung der Gemeinde finden Sie hier [www.augustdorf.de/Corona-Pandemie].

Textquelle: Gemeinde Augustdorf