Das Kontaktverbot wird um zusätzliche Schutzmaßnahmen erweitert

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Maskenpflicht ab Montag – auch auf dem Wochenmarkt

Detmold. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutz-Verordnung aktualisiert und um eine Maskenpflicht erweitert, die ab Montag, 27. April 2020 gültig ist. Danach müssen Beschäftigte und Kunden in folgenden Fällen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:

  • in Verkaufsstellen, Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten

  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb gastronomischer Einrichtungen und auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“

  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5, erbracht werden

  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesen

  • bei der Benutzung von Bahnen und Bussen

Neben Masken aus dem medizinischen Bereich sind auch selbstgenähte „Alltagsmasken“ oder Schals und Tücher zulässig, um die entsprechenden Bereiche zu bedecken. Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, selbstständig für einen entsprechenden Mund-und-Nasen-Schutz zu sorgen. Mit der Maskenpflicht soll die Gefahr minimiert werden, Mitmenschen unbeabsichtigt mit dem Coronavirus zu infizieren.

Neben der Maskenpflicht gilt nach wie vor das allgemeine Kontaktverbot. Das Kontaktverbot untersagt Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen. Dabei ist ausdrücklich ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Davon ausgenommen sind:

  • Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner/-innen, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen

  • Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen

  • Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen

  • Nutzung des ÖPNV

  • Beerdigungen

Die Stadt Detmold bittet dringend um Beachtung!

Durch die Lockerungen der Corona-Schutzverordnung sind auch in Detmold wieder mehr Einzelhandelsgeschäfte geöffnet, die zu mehr Besucherinnen und Besuchern in der Innenstadt und in den Ortsteilen führen. Das Kontaktverbot wird vom Kommunalen Ordnungsdienst daher verstärkt kontrolliert. Bei bekannten „Hot Spots“, zu denen u. a. auch der Detmolder Wochenmarkt zählt, wurden darüber hinaus Hinweisplakate aufgehängt mit der deutlichen Aufforderung, sich an das Kontaktverbot zu halten.

Bürgermeister Heller dankt allen Detmolderinnen und Detmoldern für ihre Unterstützung und Mithilfe. Aktuelle Informationen zur Situation in Detmold erhalten Sie im Internet unter www.detmold.de. Informationen rund um den Coronavirus in Lippe sowie Handlungsempfehlungen finden sich unter www.kreis-lippe.de.

Bild- und Textquelle: Stadt Detmold