Windenergieanlagen auf der Gauseköte: Stellungnahme der Luftfahrtbehörde wird geprüft

Im Genehmigungsverfahren für den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen auf der Gauseköte liegt dem Kreis Lippe nun die Stellungnahme der zuständigen Behörden für Luftfahrt vor. Darin enthalten sind Ausführungen der britischen Streitkräfte, die im Bereich der Senne den Truppenübungsplatz nutzen. Sie sprechen sich gegen den Bau der Anlagen aus.

Der Antragsteller WestfalenWind hat die Unterlagen für den Bau und Betrieb von insgesamt 13 Anlagen Ende Dezember 2020 eingereicht und im Mai diesen Jahres inhaltlich vervollständigt. Die Immissionsschutzbehörde hat daraufhin in Absprache mit dem Antragsteller zunächst die sogenannten Träger öffentlicher Belange in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Hierbei handelt es sich etwa um die Fachbehörden, die betroffenen Kommunen, die Bezirksregierung oder auch die Behörden für Luftfahrt (Bezirksregierung Münster, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr). Die Beteiligung ist gesetzlich vorgegeben. Im Bereich der Luftfahrt werden zivile und militärische Angelegenheiten betrachtet.

Der Kreis plante die Offenlage der ergänzten Antragsunterlagen und der bisher vorliegenden abschließenden Stellungnahmen der verschiedenen Akteure ursprünglich für Ende September. Durch dieses Vorgehen wollte die Verwaltung der Öffentlichkeit alle wichtigen Unterlagen gebündelt zur Verfügung stellen. Was die Stellungnahme des Militärs nun für die weiteren Schritte des Verfahrens bedeutet, wird gerade geprüft.

Textquelle: Kreis Lippe