KVG Lippe informiert: 3-G Kontrollen im ÖPNV im Kreis Lippe

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Die Corona-Regeln sind bundesweit verschärft und haben auch Auswirkungen auf die Benutzung von Bahn und Bus im Kreis Lippe. Das neue Infektionsschutzgesetz ergänzt die seit langem bestehende Maskenpflicht zusätzlich durch die 3-G-Regelung. Das heißt, dass das Bus- und Bahnfahren nur noch Fahrgästen erlaubt ist, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Fahrgäste haben dies durch die entsprechenden Nachweise zu dokumentieren. Schülerinnen und Schüler sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet, jedoch vom 3-G-Nachweis ausgenommen.

Die Kontrolle der 3-G-Nachweise erfolgt stichprobenweise. Die KVG Lippe hat sich mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden abgestimmt, dass Stichprobenkontrollen bereits an den Haltestellen vorgenommen werden. Personen ohne 3-G-Nachweise dürfen so erst gar nicht in die öffentlichen Verkehrsmittel zusteigen.

„Wir hoffen, dass die Fahrgäste die Regelungen des Gesetzes durch verantwortliches Handeln unterstützen und damit ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten“, appelliert Achim Oberwöhrmeier, Geschäftsführer der KVG Lippe. „Wenn dieses Stichprobenverfahren gut läuft, können wir auf zusätzliche Busbegleiter verzichten.“

Textquelle: Kreis Lippe