Mehr Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten

Wann muss welches Medikament eingenommen werden? Der Medikationsplan und eine Tablettenbox können bei der richtigen Einnahme helfen.  Foto: AOK/hfr.

Wann muss welches Medikament eingenommen werden? Der Medikationsplan und eine Tablettenbox können bei der richtigen Einnahme helfen. Foto: AOK/hfr.

Medikationsplan beim Arzt erstellen lassen

Detmold. Wenn Patienten gleichzeitig mehr als drei Medikamente einnehmen, können sie sich seit dem 1. Oktober einen Medikationsplan von ihrem Arzt erstellen lassen. Alle verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten sollen darin aufgelistet werden. Der Plan hilft dabei, Medikamente richtig einzunehmen und gesundheitliche Risiken vorzubeugen. Diese können durch mögliche Wechselwirkungen der Medikamente untereinander entstehen. Ändert sich etwas bei der Einnahme der Arzneimittel, sollte der Arzt den Medikationsplan aktualisieren. „Damit erhalten Patienten einen guten Überblick über die eingenommenen Medikamente“, sagt AOK-Abteilungsleiter Gesundheitspartnerservice Ulrich Kampe

Viele ältere Menschen nehmen regelmäßig mehrere verschiedene Arzneimittel ein, wodurch das Risiko für Wechselwirkungen steigt. Mehr als drei Viertel der gesetzlich krankenversicherten Menschen über 75 Jahren haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Sie nehmen im Schnitt fünf verschiedene Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen ein. In der Regel erstellen Hausärzte den Medikationsplan. Patienten ohne Hausarzt können sich das Dokument von einem behandelnden Facharzt aushändigen lassen.

Der Medikationsplan enthält Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, Darreichungsform und Dosierung. Außerdem können der Grund der Einnahme und weitere Hinweise notiert werden. Jeder Patient kann selbst entscheiden, ob er einen solchen Plan haben möchte.

Zunächst erhalten Patienten den Medikationsplan in Papierform. Ab 2018 ist geplant, die Angaben auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab 1. Januar 2019 müssen alle Vertragsärzte und Apotheker laut E-Health-Gesetz in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

Bild- und Textquelle: AOK NORDWEST