Haushalt 2017 nicht verabschiedet

Bürgerzentrum

Der Gemeinderat hat am 23.03.2017 auf Antrag der Fraktionen von SPD, FWG und FDP mit Mehrheit beschlossen, die Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit ihren Anlagen zu vertagen. Der Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglieds stimmten gegen den Beschlussvorschlag, acht enthielten sich.

Begründet wurde der Antrag auf Vertagung von den Antragstellern mit Beratungsbedarf in einigen Punkten. Ein Hintergrund sei, dass auf zwei Eingaben bzw. Anfragen der Kommunalaufsicht zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales vom 14.02.2017 noch Antworten ausstünden. In der einen Eingabe wird in Frage gestellt, dass der Leiter des Heidehauses, Herr  Köhler, sich in der Sitzung zu seinem Antrag auf Finanzierung des Fahrzeugs der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dass die Leiterin der Caritas, Frau Montag sich zur Einführung der Randstundenbetreuung äußern durfte. Sowohl Frau Montag als auch Herr Köhler sind von der Verwaltung zu der Sitzung eingeladen worden.

Herr Köhler hatte in der Sitzung seinen Jahresbericht über die Offene Kinder- und Jugendarbeit abgegeben. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15.12.2016 einstimmig beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an den Grundschulen zu den Betreuungsprogrammen „Betreute Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und der Caritas abzufragen. Dazu soll ein Infoblatt über die Rahmenbedingungen der verschiedenen Ganztags- und Betreuungsangebote verteilt werden.“ Die Caritas wurde somit zur Beteiligten bei der Umsetzung des Beschlusses gemacht. Die Verwaltung hatte ihren Vorschlag gemeinsam mit den Grundschulen, deren Leiterinnen beratende Mitglieder des Ausschusses sind, und der Caritas, die das zusätzliche Betreuungsangebot umsetzen müsste, erarbeitet. Insofern war es aus Sicht der Verwaltung konsequent, die Caritas zur Beratung des Tagesordnungspunktes im Fachausschuss einzuladen.

In der zweiten Eingabe geht es um die Frage, ob für die Bereitstellung der Haltungskosten für das Fahrzeug für die Jugendarbeit in Höhe von 5.000 € die Leistungsvereinbarung mit dem Träger der Jugendarbeit und dem Kreis Lippe zu ändern ist. Der Bürgermeister hält das nicht für erforderlich.  Er hat einen eigenständigen Ratsbeschluss vorgeschlagen. Die Leistungsvereinbarung fordert einen Beschluss des Gemeinderates, wenn der jährliche Zuschuss für die Offene Kinder- und Jugendarbeit höher als 8.000 € sein soll.

Die Fraktionen baten u.a. darum, dass die Verwaltung vor der nächsten Ratssitzung einen Entwurf eines Finanzierungs- und Zeitenplanes für den Umbau und die Sanierung der Realschule vorlegt. Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hatte die Verwaltung am 21.03.2017 beauftragt, „die Finanzierbarkeit und Haushaltsverträglich-keit der Variante I und II durch Wirtschaftsprüfer feststellen zu lassen.“ Wirtschaftsprüfer können aber erst beauftragt werden, wenn der Rat die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt, also den Haushaltsplan 2017 verabschiedet.

Außerdem wurde darum gebeten, dass die Einstellung eines Klimaschutzmanagers im Haushalt 2017 abgebildet wird. Dazu hatte der Kämmerer im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ausgeführt, dass in diesem Jahr allenfalls ein niedriger vierstelliger Betrag anfallen wird, der durch das gesamte Personalbudget abgedeckt werde. Der Klimaschutzmanager wird mit 90 % gefördert.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.03.2017 hatte der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden gebeten, ihn zu informieren, wenn bis zur Ratssitzung am 23.03.2017 noch Beratungsbedarf besteht. Im Vorfeld der Ratssitzung hatten die Fraktionen keinen Beratungs- oder Informationsbedarf zum Haushalt angemeldet.

Die Gemeinde befindet sich bis zur Verabschiedung der Haushaltssatzung, der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts und der geplanten Entnahme aus der Rücklage sowie der öffentlichen Bekanntmachung bis auf Weitere in der vorläufigen Haushaltsführung. Sie darf lediglich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen. Die Realsteuern dürfen nach den Sätzen des Vorjahres erhoben, Kredite umgeschuldet werden (§ 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW).

Bild- und Textquelle: Gemeinde Augustdorf