Ferienjob 2017 – Geld verdienen und ins Berufsleben hineinschnuppern!

Agenturen für Arbeit Ostwestfalen-Lippe. Wer in den Ferien Geld verdienen möchte, sollte einige Regelungen beachten, raten die Agenturen für Arbeit in Bielefeld, Detmold, Herford und Paderborn. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

Ferienjob als erster Schritt ins Berufsleben:

Wenn ein Ferienjob überlegt ausgesucht wird, bringt er neben dem aufgebesserten Taschengeld viele weitere Vorteile. Mädchen und Jungen sammeln erste Eindrücke von der Arbeitswelt und machen praktische Berufserfahrungen. Sie haben den ersten Kontakt zu einem Firmenchef, der vielleicht auch künftiger Arbeitgeber in Sachen Berufsausbildung sein könnte. Denn ein Ferienjob kann auf jeden Fall dabei helfen, herauszufinden, welche Tätigkeiten Spaß machen und welche weniger. Daher empfehlen die Berufsberater der Agenturen für Arbeit in OWL: „Kümmert euch schon früh um einen Ferienjob. Viele vermeintlich begehrte Jobs sind meist bereits einige Wochen vor Ferienbeginn vergeben.“

Ferienjobs sind eine Eintrittskarte ins Unternehmen und helfen dabei, die gefragten Soft Skills zu entwickeln und zu schulen: pünktlich sein, sorgfältig arbeiten, Stress aushalten, etwas zu Ende bringen. Für Arbeitgeber gibt es oft nichts Wichtigeres. Zusätzlich macht sich jeder Ferienjob gut im Lebenslauf einer Bewerbung. Hier zeigen junge Leute, dass sie bereits über Praxiserfahrung verfügen, Eigeninitiative und Engagement gezeigt haben.

Wer seinen Ferienjob mit seiner Berufswahl verknüpfen möchte, kann sich im online-Berufsuniversum unter www.planet-beruf.de informieren.

Wo und wie einen Ferienjob finden?

Es ist Eigeninitiative gefragt: Eltern, Verwandte, Bekannte wissen auf ihrer eigenen Arbeitsstelle, wo Stellen frei sind. Vielleicht hat ein Freund schon einen Job gefunden und weiß, dass weitere Ferienjobber gesucht werden. Auf den Internetseiten der örtlichen Betriebe werden freie Stellen veröffentlicht. Manchmal schalten Unternehmen frühzeitig Anzeigen in Zeitungen und Stadtmagazinen. Schwarze Bretter in den Schulen und Unis oder im Supermarkt um die Ecke sind Fundstellen für Jobs. Wer frühzeitig weiß, welche Tätigkeit er machen möchte, sollte auf eigene Faust aktiv werden. Mit einem kleinen persönlichen Bewerbungsflyer im Briefkasten des Unternehmens ist der Wunschjob so gut wie in der Tasche.  

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen:

Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb dürfen Kinder unter 13 Jahren in ihren Ferien nicht jobben. Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren dürfen aufgrund einer Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, leichte und geeignete Arbeiten verrichten.

Wie lange sie täglich arbeiten dürfen hängt jedoch wiederum vom Alter ab:

·         13- und 14-Jährige können bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, wie zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden und Eltern müssen zuvor ihre Zustimmung geben.

·         15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag jobben, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr. Akkord-, Wochenend- oder Nachtarbeit sind in der Regel verboten. Auch dürfen keine schweren Dinge getragen oder gar gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Regelmäßige Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm sind ebenfalls tabu.

·         Volljährige dürfen in ihren Ferien als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder sogar zwei Monate am Stück jobben. Alles was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.

Auswirkungen auf staatliche Leistungen:

Mit dem Steuervereinfachungsgesetzt kann sich seit 1. Januar 2012 ein Kind, für das die Eltern Kindergeld erhalten, mit einem Ferienjob Taschengeld hinzuverdienen, ohne dass das Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch hat. Voraussetzung ist, dass keine weitere Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Schüler unter 25 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen pro Jahr 1.200 Euro anrechnungsfrei verdienen. Mitgezählt werden nur solche Ferienbeschäftigungen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld ausgeübt wurden. Nicht mitgezählt werden Arbeiten mit einem monatlichen Einkommen unter 100 Euro.

Bild- und Textquelle: Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe