Von der Pommesbude bis zum Sterne-Hotel: Mindestverdienst bei 9,25 Euro

Kellner und Co bekommen einen Nachschlag beim Lohn: Der Mindestverdienst im NRW- Gastgewerbe steigt zum August auf 9,25 Euro pro Stunde und liegt damit 41 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das teilt die Gastro- Gewerkschaft NGG mit.

Für 6.500 Gastro-Beschäftigte im Kreis Lippe gilt höherer Mindestlohn

Mehr Geld an Theke und Tresen: Die rund 6.500 Gastro-Beschäftigten im Kreis Lippe müssen ab sofort mindestens 9,25 Euro pro Stunde verdienen. Zum August ist der spezielle Mindestlohn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe um 25 Cent gestiegen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. Alle Betriebe der Branche sind dazu verpflichtet, die neue Untergrenze einzuhalten.

„Eine Küchenhilfe, die Vollzeit arbeitet, hat nun am Monatsende 43 Euro mehr auf dem Lohnzettel“, sagt Armin Wiese von der NGG Detmold-Paderborn. Der Gewerkschafter rät den Beschäftigten, ihre nächste Abrechnung zu prüfen: „Ob an der Pommesbude oder im Sterne-Hotel – der neue Mindestlohn gilt für jeden, der im Kreis Lippe mit Bewirtung und Beherbergung zu tun hat. Auch Mini-Jobber haben darauf Anspruch.“

Ausgebildete Kräfte sollten dagegen auf dem höheren Tariflohn bestehen, so Wiese. Dieser liegt für einen ausgebildeten Koch oder eine gelernte Restaurantfachfrau bei 11,78 Euro pro Stunde. Einem Oberkellner steht sogar ein Stundenverdienst von gut 15 Euro zu.

Bild- und Textquelle: NGG-Region Detmold-Paderborn