Ausländerbehörde des Kreises Lippe informiert

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Was beim Brexit zu beachten ist

Lippe. Mit Blick auf den erneut verschobenen Termin eines Brexits stehen auch die Alternativen des geregelten und des ungeregelten Austritts weiter im Raum. Gerade für britische Mitbürger in Lippe sowie die zuständigen Ausländerbehörden des Kreises Lippe und der Stadt Detmold hätte ein ungeregelter Brexit weitreichende Folgen: Britische Mitbürger würden ihr zeitlich unbegrenztes Recht auf die freie Wahl eines Wohnorts innerhalb der EU verlieren. Das bedeutet, dass sie dann einen sogenannten Aufenthaltstitel beantragen müssen, um weiterhin in Deutschland bleiben zu können.

Allerdings gelten selbst im Fall des ungeregelten Austritts Übergangsfristen: So sind britische Staatsangehörige für vorerst drei Monate von der Pflicht befreit, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besitzen. Diese Zeit kann dann genutzt werden, um einen solchen Aufenthaltstitel zu beantragen. Bis über den Antrag entschieden ist, dürfen die britischen Staatsangehörigen weiterhin im Bundesgebiet wohnen und arbeiten.

Für britische Mitbürger mit Hauptwohnsitz in Detmold ist die Ausländerbehörde der Stadt Detmold der richtige Ansprechpartner, Betroffene aus allen anderen Kommunen wenden sich an die Ausländerbehörde des Kreises Lippe im Kreishaus – diese ist unter 05231/62-3780 zu dem Thema erreichbar. Gleichzeitig bittet die Ausländerbehörde des Kreises Lippe um Verständnis darum, dass bis zum konkreten Austritt keine Termine vereinbart werden oder Beratungen erfolgen können. Denn erst dann ist formal ein Antrag für einen Aufenthaltstitel möglich und auch Beratungen sind erst dann sinnvoll, wenn feststeht, ob ein geregelter oder ein ungeregelter Brexit erfolgt und welche Konsequenzen das für die Bearbeitung der Anträge jeweils hat.

Weitere Informationen dazu gibt es auch auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html#f11900200.

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe