Klärschlammkooperation OWL

Präsentieren das beschlossene Gesamtkonzept: Dr. Till Elegti (Beratender Jurist der Kooperation von Wolter Hoppenberg), Thomas Grundmann (Geschäftsführer der GEG Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) und 2. Vorsitzender der Kooperation), Dr. Ute Röder (Leiterin Umwelt und Energie Kreis Lippe und Abfallwirtschaftsverband Lippe und 1. Vorsitzende der Kooperation) und Bert Schumacher (Dezernent Bezirksregierung Detmold) (von links). Foto: Klärschlammkooperation OWL

Beschluss über das Gesamtkonzept gefasst

Im Oktober 2018 vereinbarten der Abfallwirtschaftsverband Lippe, die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH, die Herforder Abwasser GmbH, der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke, der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld sowie die Stadt Gütersloh als Erstunterzeichner eine Vorvereinbarung zur interkommunalen Klärschlammkooperation in Ostwestfalen-Lippe. Auf der jüngsten Mitgliederversammlung in Bielefeld wurde von den 78 Städten, Gemeinden und Verbänden aus dem Regierungsbezirk Detmold und angrenzender Kreise gemeinsam die Möglichkeiten einer regionalen und wirtschaftlich vorteilhaften Lösung zur Klärschlammverwertung untersucht. Von der Kooperation werden 78 Abwasserbeseitigungspflichtige mit einem Klärschlammaufkommen von mehr als 160.000 Tonnen pro Jahr vertreten. Begleitet und unterstützt wird die Initiative von der Bezirksregierung Detmold.

Nach den Mitgliederversammlungen im April und Mai wurde auf der Sitzung im Juni nun das Gesamtkonzept der Klärschlammkooperation OWL verabschiedet. In vielen Sitzungen der Fachleute für Technik, Recht und Organisation sowie des federführenden Arbeitskreises wurden mit Hilfe von externen Spezialisten innovative Lösungswege geprüft, Konzepte auf ihre Passgenauigkeit für die Region untersucht, die Wirtschaftlichkeit sowie die Umweltauswirkungen bewertet, mit Aufsichtsbehörden gesprochen und schließlich ein Gesamtkonzept entworfen. Das Konzept sieht den Zusammenschluss der Region zu einem Gemeinschaftsunternehmen vor. An diesem Gemeinschaftsunternehmen können sich nur diejenigen Städte und Gemeinden sowie Kreise und Verbände beteiligen, bei denen Klärschlamm anfällt oder denen die Entsorgung der Klärschlämme übertragen wurde. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten das gleiche Interesse einer günstigen Entsorgung im Unternehmen haben. Die Beteiligung richtet sich nach der Menge des anfallenden Klärschlamms. Das Gemeinschaftsunternehmen sucht dann über eine europaweite Ausschreibung einen Partner. Bei der Auftragsvergabe werden nicht nur der Preis, sondern auch die Regionalität, die Umweltverträglichkeit wie zum Beispiel die CO2-Bilanz und die Strategie eine Rolle spielen, worauf Dr. Ute Röder vom Abfallwirtschaftsverband Lippe und Sprecherin des Arbeitskreises hinweist. Anschließend sucht das Gemeinschaftsunternehmen auch Logistikpartner. „Durch kürzere Laufzeiten und kleine Lose wird auch der örtliche Mittelstand am Wettbewerb teilnehmen können, was der OWL Kooperation unter dem Aspekt Stärkung der Region sehr wichtig ist“, sind sich Thomas Grundmann und Dr. Ute Röder einig.

Nach intensiven Gesprächen mit verschiedensten Lösungsanbietern, von international tätigen Entsorgern über nationale Energieversorger bis hin zu kommunalen Stadtwerken, ist der Arbeitskreis überzeugt, dass eine Bündelung der Kräfte in der Region zu einem Wettbewerb um die beste Lösung führen wird. Karl-Heinz Schröder, Leiter der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh und einer der stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises, bekräftigt dazu noch einmal, dass die Kooperation auf diesem Weg allen Partnern eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte langfristige Entsorgung ihrer Klärschlämme bieten wird. „Da wir keine Gewinne erzielen wollen, sondern nur kostendeckend arbeiten wollen, soll der Gebührenzahler nicht unnötig belastet werden“, ergänzt Karl-Heinz Schröder.

Die Mitgliederversammlung hat dieses Gesamtkonzept ohne Gegenstimme verabschiedet. Thomas Grundmann, Geschäftsführer der Gesellschaft für Entsorgung im Kreis Gütersloh, sieht darin ein großes Zeichen des Vertrauens, das die Mitglieder der Klärschlammkooperation OWL entgegenbringen. Es habe sich bewährt, das Konzept mit allen Beteiligten auszuarbeiten und intensiv zu diskutieren. So konnten technische und wirtschaftliche Fragen detailliert geklärt werden. Auch erste Gespräche mit den Bürgermeistern in Ostwestfalen-Lippe zeigten, dass viele den Ansatz der Kooperation favorisieren. Das Gesamtkonzept dient nun als Grundlage für die Beratungen in den Gremien der Partner. Jede Kommune kann jetzt beziehungsweise nach der Sommerpause entscheiden, ob sie ihre Klärschlammentsorgung nachhaltig über die Kooperation sicherstellen will. Die Unterzeichnung des gemeinsamen Kooperationsvertrages, der die Eckpunkte festlegt, ist für Dezember 2019 geplant, um in 2020 das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Übersicht: Geplante Eckpunkte der Ausschreibung der OWL Kooperation

  • Regionale Bündelung ermöglicht optimale Rahmenbedingungen und Preise
  • Gemeinsames Unternehmen mit Beteiligung gemäß den eingebrachten Klärschlammmengen
  • Solidarisierung von Transport- und Verbrennungskosten
  • EU-weite Ausschreibung berücksichtigt Umweltkriterien, Entsorgungssicherheit und Preis
  • keine Gewinnerzielung beabsichtigt, gebühren- und somit bürgerfreundlich
  • Trennung von Transport und Verbrennung, damit besteht eine Teilnahmemöglichkeit regionaler Firmen am Wettbewerb
  • Phosphorrecycling noch nicht zwingend, effizienteste und kostengünstigste Lösung kann abgewartet werden

Weitere Informationen:

In OWL werden rund 100 Kläranlagen betrieben, die mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Hand liegen. In den Kläranlagen fallen jährlich etwa 184.000 Tonnen Klärschlamm an. Diese Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe. Daher konnten in der Vergangenheit rund zwei Drittel als Dünger auf den Feldern der Region genutzt werden, die verbleibende Restmenge wurde in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt. Da der Klärschlamm neben wertvollen Bestandteilen jedoch auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten kann, wurde in der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung eingeschränkt. Weiterhin ist durch Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung vom 2. Juni 2017 das Aufbringen von Stickstoff und Phosphor auf Äckern weiter eingeschränkt worden. Da aber Phosphor ein wertvoller Rohstoff ist, hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung für Klärschlämme vorgesehen. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032, Betreiber mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2029, um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren.

Aufgrund der Änderung der beiden Gesetze haben Kläranlagenbetreiber, auch die der kleineren Städte und Gemeinden, aber bereits jetzt Probleme, weil die bisher in OWL betriebene landwirtschaftliche Verwertung nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt daher in Verbrennungsanlagen. In ganz Deutschland fehlen aber Kapazitäten hierfür. Daher steigt seit 2017 das Preisniveau für die Klärschlammentsorgung sprunghaft. In Niedersachsen und auch einigen Regionen OWLs wurde inzwischen von einem Entsorgungsnotstand gesprochen, da kaum noch Flächen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zur Verfügung stehen.

Aufgrund der erheblichen Vorlaufzeiten für die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung und -verwertung in OWL besteht deshalb die Notwendigkeit, schon frühzeitig zu handeln, um für neu zu schaffende Entsorgungskapazitäten einen ausreichenden Planungs- und Umsetzungszeitraum zur Verfügung zu haben. Vor allem aber besteht Einigkeit, dass ein interkommunales Vorgehen, nicht zuletzt auch im Sinne der Gebührenzahler, sehr sinnvoll ist.

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe