Beschwerden über illegale Müllentsorgung an Glascontainern häufen sich

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Illegale Müllablagerungen an Glascontainern

Augustdorf. Immer wieder werden an den Altglascontainern Abfälle aller Art abgelagert. Hausmüll, Möbel, Farbeimer, Bauschutt und Sperrmüll werden an den Glascontainern abgestellt. Auch wird Glasleergut neben den Glascontainern abgestellt, anstatt die Flaschen in den Containern zu entsorgen. Die Vermüllung der Container-Standorte verursacht zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall seitens der Kommune entsorgt werden muss, sofern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Die Mitarbeiter des Bauhofes müssen fast täglich den abgestellten Abfall abholen und den Standort säubern. Die Kosten trägt die Allgemeinheit. Jedoch bleibt der gereinigte Standort selten länger als zwei Tage sauber. Oft sieht es am nächsten Tag wieder genauso aus.

Abgestellte Glasscheiben stellen eine Verletzungsgefahr für Schülerinnen und Schüler dar, die auf dem Weg zur Schule an den Standorten vorbei gehen müssen. Außerdem ist die illegale Müllentsorgung eine Umweltverschmutzung. Durch abgestellte Essensreste werden auch Ratten und andere Schädlinge angelockt.

Die Gemeinde Augustdorf macht darauf aufmerksam, dass die Altglascontainer-Standorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas zu verwenden sind. Getränkeflaschen, Konserven-, Senf- und Marmeladengläser kommen in den Container für Altglas. Diese sind farblich zu sortieren. Für Altglas gibt es eine Tonne für Weiß-, eine für Grün- und eine für Braunglas. Altglas, das sich nicht eindeutig den Tonnen zuordnen lässt, wie etwa blaue, rote oder gelbe Flaschen, kommen in die Tonne für Grünglas. Diese Mischung kann beim Einschmelzen mit dem größten Anteil an sogenannten Fehlfarben kompensiert werden.

Kaputte oder alte Trinkgläser sowie Gegenstände aus Keramik, Porzellan und Steingut, wie etwa kaputte Teller, gehören nicht ins Altglas, sondern in den Restmüll. Fensterscheiben dürfen ebenfalls nicht in Altglascontainern entsorgt werden. Diese sogenannten Flachgläser gehören wie Glühbirnen oder defekte Weihnachtskugeln in den Restmüll.

Insbesondere gehören Möbel, Bauschutt, Sperrmüll und sonstiger Hausmüll nicht an den Standort für Altglascontainer. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie die Restmülltonne, die Sperrmüllabfuhr oder die Firma Albert Freise GmbH in Augustdorf.

Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Ordnungsbehörde geahndet wird. Illegale Müllentsorgung, ob an den Glascontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, ist eine Straftat, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann.

Sollten Sie beobachten, dass Müll illegal abgestellt wird, melden Sie das bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Tel. Nr.: 05237-9710-0 oder -25 oder per E-Mail: info@augustdorf.de.
Die Gemeinde Augustdorf appelliert an jeden Einzelnen, den Abfall richtig zu sortieren und zu entsorgen und die Altglascontainerstandplätze und Altkleidercontainer –Standorte sauber zu halten. Nur so können die Umwelt geschont und die Gebühren für alle niedrig gehalten werden.

Textquelle: Gemeinde Augustdorf