Feuerwerkskörper in der Altstadt tabu

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Lügde. Feuerwerkskörper erfreuen nicht nur das Auge, sie bergen auch erhebliche Gefahren. Sie enthalten nicht unerhebliche Mengenexplosionsgefährlicher Stoffe.

Die Stadt Lügde informiert über die bestehende gesetzliche Regelung

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.§ 23 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Bei der Auswahl des Abschussortes ist zusätzlich noch die Steighöhe der Raketen zu beachten. Bei Steighöhen von mehr als 50 bis 60 Meter sind die Abstände unter Berücksichtigung der Wirkung von starkem Wind so zu wählen, dass eine Gefährdung nicht entsteht. Dieses trifft insbesondere auf den sogenannten „Schützenplatz“ in Lügde zu. Direkt an er Stadtmauer stehen hier mehrere Fachwerkhäuser, zu denen der Mindestabstand grundsätzlich einzuhalten ist.

Diese Verordnung wirkt sich mit seinen Bestimmungen auf die Stadt Lügde aus. Insbesondere die historische Altstadt besteht hauptsächlich aus Fachwerkhäusern, viele davon denkmalgeschützt. Diese Gebäude grenzen in der Regel direkt ans nächste Fachwerkhaus, wodurch eine besondre Brandgefährdung besteht. Durch die Anordnung dieser Fachwerkshäuser besteht im gesamten Altstadtbereich einschließlich der Abstandsflächen um die Stadtmauer herum ein generelles Verbot zum Abrennen von Feuerwerkskörpern.

Ergänzende Hinweise: Informationsblatt für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk (PDF), Quelle: www.polizei-beratung.de

Textquelle: Stadt Lügde