Rat beschließt Pflicht zur Katzenkastration

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Bürgermeister muss Beschluss beanstanden

Augustdorf. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.09.2018 mehrheitlich eine Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Katzen beschlossen. Der mit 16 Ja- bei 7-Nein-Stimmen gefasste Beschluss lautet: „In die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Augustdorf wird eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aufgenommen.“

Die Verwaltung empfahl, keine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einzuführen, weil aus ihrer Sicht die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, um die beschlossenen Freiheitseinschränkungen von Katzenhaltern zu beschließen. Die Verwaltung hatte bereits im Jahr 2013 die Rechtslage umfassend ermittelt und dargestellt (siehe unten).

Fasst der Rat einen Beschluss, der das geltende Recht verletzt, dann ist der Bürgermeister verpflichtet, den Beschluss zu beanstanden (§ 54 Abs. 2 GO NRW). Das tat er auch umgehend und erläuterte dazu: „Es geht nicht darum, was ich persönlich von einer Katzen- und Kastrationspflicht halte, sondern einzig darum, ob der Beschluss des Rates mit dem geltenden Recht vereinbar ist.“

Weitergehende Informationen finden Sie unter:

https://sessionnet.krz.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=3432&voselect=2380

https://sessionnet.krz.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=3407

https://sessionnet.krz.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=2313

Textquelle: Gemeinde Augustdorf