Auszutauschendes Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS
Baujahr: 1979

Seit 2016 fordert die SPD-Fraktion eine Neuaufstellung

Die Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist eine Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen wird. Mit dem Brandschutzbedarfsplan legen Städte und Gemeinden fest, wie sie dieser Aufgabe nachkommen wollen.

Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt das durch die Gemeinde gewollte und von ihr verantwortete Sicherheitsniveau der Gemeinde. Dazu analysiert der Brandschutzbedarfsplan die in der Gemeinde vorhandenen Gefahrenpotentiale (die „örtlichen Verhältnisse“ im Sinne des einschlägigen Gesetzes – BHKG) und die Fähigkeit der Feuerwehr zu ihrer Bekämpfung. Darauf aufbauend legt er mithilfe der Schutzziele fest, welches Leistungsniveau die Feuerwehr zukünftig erreichen soll – dies stellt die Kernaussage des Brandschutzbedarfsplans dar – und mit welchen Maßnahmen die Weiterentwicklung im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung bezogen auf das Personal (ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, Qualifikation und Verfügbarkeit) und die Ausstattung (z. B. Fahrzeuge, Geräte, Gerätehäuser) erreicht werden sollen.

Der aktuell gültige Brandschutzbedarfsplan in Lügde stammt aus dem Jahr 2009 und hätte eigentlich bereits in 2014 fortgeschrieben oder neu verabschiedet werden müssen. Für die Gemeinde stellt der Brandschutzbedarfsplan die zentrale Steuerungsgrundlage zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit und Ausstattung (sächlich und personell) der Feuerwehr dar, vergleichbar mit einem Handlungskonzept für die Dorf- oder Stadtentwicklung. Es empfiehlt sich daher, den Brandschutzbedarfsplan aktiv als Grundlage einer Steuerung der Feuerwehr als Teil der Gemeindeverwaltung zu nutzen.

Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Investitionsvorhaben in Elbrinxen (Neubau Feuerwehrgerätehaus) und der Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges (Entscheidung noch nicht gefallen) fehlt eine solche Entscheidungsgrundlage zur Unzeit. Im aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplan werden diese Investitionen und Bedarfe überhaupt nicht thematisiert. SPD-Fraktionschef Dieter Diekmeier äußert sich dennoch leicht optimistisch „Seit 2016 fordert die SPD-Fraktion die Fortschreibung oder die Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes. Wir hoffen jetzt, dass die Ankündigung des Bürgermeisters diesmal verbindlich ist und wir bis Ende 2018 endlich ein nachhaltiges Ergebnis haben.“

Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Lösung mit einem externen Gutachter bzw. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit aus. Diekmeier hierzu „Die Kosten müssen natürlich im Rahmen bleiben, allerdings ist ein fachlich fundierter Blick von außen sicherlich hilfreich.“.

„In der Haupt- und Finanzausschusssitzung ist klar zum Ausdruck gekommen, dass alle Beteiligten das gleiche Ziel – ein hohes und wirtschaftlich nachhaltiges Sicherheitsniveau – verfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Feuerwehr und Politik ist schon jetzt ganz gut, aber es ist auch deutlich geworden, dass wir gerade im fachlichen Austausch noch besser werden können. Grundlagen dafür können sicherlich der neue Brandschutzbedarfsplan und ein regelmäßigerer Austausch in der Ausschussarbeit werden“, so Ratsmitglied Torben Blome. In Bezug auf die anstehende Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges hat die SPD noch Beratungsbedarf „Bei Summen im mittleren sechsstelligen Bereich über die wir sprechen, ist es denke ich unsere Pflicht genau abzuwägen. Es ist schließlich eine Entscheidung für die nächsten 30 Jahre. Die Feuerwehrführung hat uns angeboten, unsere offenen Fragen bei der nächsten Fraktionssitzung zu beantworten und uns auch ein Fahrzeugkonzept für die Gesamtwehr vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass wir dann anschließend bei der Ratssitzung entscheiden können.“.

Bild- und Textquelle: SPD Lügde